“Das ist ein sehr wichtiger Sieg”, meint dazu Lawrence Lessig, Rechtsprofessor und Gründer der Non-Profit-Organisation Creative Commons (CC), in seinem Blog. Er ortet eine entscheidende Klärung durch ein äußerst wichtiges US-Gericht, die eine Stärkung freier Software-Lizenzen, darunter jene der CC und die GNU General Public License (GPL), bedeutet. “Diese Entscheidung wird wie jede Entscheidung, welche die Gültigkeit freier Softwarelizenzen unterstützt, die Bekanntheit und Akzeptanz freier Software fördern”, sagt auch Matthias Kirschner, Sprecher der Free Software Foundation Europe (FSFE).
Konkret urteilte das CAFC in einem Rechtsstreit zwischen dem kalifornischen Physikprofessor Robert Jacobsen und dem Geschäftsmann Matthew Katzer und dessen Unternehmen. Jacobsen hatte ein freies Programm zur Steuerung von Modelleisenbahnen unter der offenen “Artistic License” veröffentlicht. Zur Klage kam es, weil Katzer Jacobsens Quellcode ohne die erforderliche Zuschreibung kommerziell genutzt hat. Ein Bezirksgericht hatte darin nur einen Vertragsbruch geortet und gegen Jacobsen geurteilt. Die Bundesinstanz hat diese Entscheidung aber aufgehoben, denn sie sieht im Verstoß gegen die Anforderungen einer freien Lizenz sehr wohl eine Copyright-Verletzung. Frei verfügbar gemachte Software kann also entsprechend rechtlich geschützt werden.
In seiner Urteilsbegründung erwähnt das CAFC auch explizit die CC-Lizenzen sowie die Verwendung der GPL bei Linux. Die Entscheidung zeuge von einem guten Verständnis der grundlegenden ökonomischen Prinzipien des Internets, heißt es seitens der Creative Commons. “Zuschreibung ist ein wertvolles Gut in der Informations-Ökonomie”, betont die Organisation.
Grundsätzlich ist die CAFC-Entscheidung speziell für die USA relevant. “Wir haben keinen Grund anzunehmen, dass Gerichte in Europa anders entscheiden würden”, meint allerdings FSFE-Sprecher Kirschner. Dafür spräche, dass gerade in Deutschland speziell die GPL bereits mehrfach durch Gerichtsurteile gestärkt wurde. Das Landgericht München hat im Mai 2004 in einer Urteilsbegründung die Missachtung von GPL-Bedingungen durch einen Beklagten als Urheberrechtsverletzung gewertet. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Gültigkeit der GPL in Deutschland im September 2006 bestätigt. Vor rund einem Jahr hatte das Landgericht München aufgrund eines GPL-Verstoßes ein Urteil gegen den VoIP-Anbieter Skype gefällt.
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