Mit dem Versuch, den Schutz des geistigen Eigentums im Internet drastisch zu verschärfen, steht Großbritannien nicht allein da. So sickerte bereits Anfang Juni durch, dass die EU mit den USA, Japan, Kanada und einer Reihe weiterer Länder über ähnliche Pläne verhandelt. Konkret geht es dabei um das sogenannte Anti-Piraterie-Abkommen namens ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement). Um das geistige Eigentum besser schützen zu können, werden dabei unter anderem auch die Einführung schwarzer Listen und Internet-Sperren für Filesharer und Maßnahmen der Web-Filterung diskutiert.
“In Deutschland ist eine strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen von finanziellen Motiven unabhängig”, sagte Verena Eckert, Rechtsexpertin der IT Recht Kanzlei. Besonders im Bereich des Filesharings seien “kleinere Vergehen” bisher von Strafverfolgungen eher verschont geblieben. Dies dürfte sich aber mit ACTA ändern – was sich den Plänen der EU-Kommission entsprechend noch in diesem Jahr auswirken könnte.
“Die Strafe kann bei kommerziellem Interesse an der Verbreitung Copyright-geschützter Dateien härter ausfallen als ohne finanzielle Motive. Dies betrifft aber nur das Ausmaß der rechtlichen Konsequenzen und nicht die Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung an sich.”
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