Britische Filesharerin wird zur Kasse gebeten
In Großbritannien sorgt derzeit ein Urteil des Londoner Patentgerichts für Aufsehen. Wie die BBC berichtet, wurde eine britische Frau zu einer Schadensersatzzahlung von mehr als 16.000 Pfund (rund 20.274 Euro) an den US-Spielentwickler Topware Interactive verdonnert.
Topware Interactive hatte nach dem Auftauchen von über 500 illegalen Kopien des Spiels ‘Dream Pinball 3D’ in Online-Tauschbörsen bereits im Jahr 2007 Alarm geschlagen und eine breit angelegte Anti-Piraterie-Kampagne initiiert. Das nun gesprochene Urteil ist das erste seiner Art in Großbritannien. Die verurteilte Frau wird beschuldigt, das urheberrechtlich geschützte Spiel ohne Autorisierung des Rechteinhabers über Filesharingseiten wie eMule, eDonkey oder Gnutella zum Download angeboten zu haben. Laut Bericht sind aber noch drei weitere Verfahren in diesem Zusammenhang ausständig. Insgesamt sollen seit vergangenem Jahr tausende britische Internetnutzer das Spiel illegal aus Tauschbörsen bezogen haben.
“Die Entschädigungssumme, die vom Gericht verhängt worden ist, ist bezeichnend und soll für andere Nutzer abschreckend wirken”, erklärt David Gore, Partner der britischen Anwaltskanzlei Davenport Lyons, die Topware Interactive im aktuellen Fall vertreten hat. Dem Spielstudio ist ein Schadensersatz in der Höhe von knapp über 6000 Pfund zugesprochen worden. Zusätzlich muss die verurteilte Filesharerin auch für die angefallenen Gerichtskosten von 10.000 Pfund aufkommen. “Das aktuelle Urteil zeigt, dass direkte Maßnahmen gegen Rechtsverletzer eine wichtige und effektive Waffe im Kampf gegen Online-Piraterie sind”, ist Gore überzeugt. Gleichzeitig weist der Anwalt auch darauf hin, dass der vorliegende Rechtsspruch nur “der erste von vielen” sei. Man habe detaillierte Informationen zu tausenden Filesharern gesammelt, die alle unter dem Verdacht stehen, das betreffende Spiel illegal untereinander getauscht zu haben. “Gegen sie alle könnten nun gerichtliche Schritte eingeleitet werden”, meint Gore.
“Filesharing ist ein Massenphänomen. Bei der Menge an Tauschbörsennutzern würde eine Verfolgung des Einzelnen das Problem einer Unmenge an Strafverfahren mit sich bringen”, stellt Christine Ehlers, Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) fest. Die GVU habe deshalb kein Interesse an einer Kriminalisierung des einzelnen Nutzers. “Wir konzentrieren uns in unserem rechtlichen Vorgehen vor allem auf die Täter an der Spitze der illegalen Verbreitungspyramide, die Ausgangspunkte für die massenhaften Downloads”, betont Ehlers. Die GVU schlage in dieser Hinsicht einen abgestuften Sanktionsmechanismus, das sogenannte ‘Graduated Response’-Verfahren, vor. “Hierbei würden Nutzer zunächst per Warn-E-Mail auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hingewiesen werden. Erst im Fall von weiteren Verstößen drohen stufenweise Sanktionen, wie etwa die Einschränkung der Internet-Bandbreite”, erläutert Ehlers.