Umweltminister plant Gesetz gegen Handy-Strahlung
Umweltminister Sigmar Gabriel hat einen Gesetzentwurf “zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung” angekündigt. Die Mobilfunkstrahlung nehme zu, hieß es zur Begründung. “Darauf muss die Politik reagieren”, sagten Gabriel und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, bei der Vorstellung des Strahlenschutz-Jahresberichts.
Erst im Juli war bekannt geworden, dass zwei Studien zum Thema Handystrahlung manipuliert wurden. Durch die Manipulationen sollte die These, dass die Handystrahlung das menschliche Erbgut schädigen und Krebs auslösen kann, gestützt werden. “Es ist immer wieder ärgerlich mit ansehen zu müssen, wie mit den Ängsten der Menschen gespielt wird”, sagte damals der Münchner Krebsforschers Dr. Ulrich Kübler, der ein neuartiges Verfahren zur zuverlässigen Früherkennung von Krebs entwickelt hat.
Neue Studien amerikanischer und schwedischer Wissenschaftler hätten zwar ergeben, dass die Strahlung, die von Mobiltelefonen ausgeht, Schlafstörungen hervorrufen könne. Diese Erkenntnis läge allerdings noch nicht die Gefährlichkeit der mobilen Geräte nahe. “Was wir definitiv wissen, ist, dass niederfrequente Strahlung zu Brüchen in den DNA-Strängen führen kann. Die Folge davon ist, dass sich Tumore bilden können. Hinsichtlich der Gefahren durch die Hochfrequenz-Strahlung, die im Mobilfunk zum Einsatz kommt, gibt es hingegen noch keine wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse”, erklärt Kübler. Bis dahin sollten Verbraucher, so der Ratschlag des Krebsexperten, auf strahlungsarme Handys zurückgreifen und Behörden für die Einhaltung bestimmter Grenzwerte Sorge tragen.
Genau diesen Rat beherzigt jetzt Umweltminister Gabriel mit dem neuen Gesetzentwurf. Neben der Mobilfunk-Strahlung soll sich dieser auch mit künstlicher UV-Strahlung beschäftigen. Der Umweltminister plant, Minderjährigen und Jugendlichen den Besuch von Sonnenstudios zu verbieten. Außerdem sollen die Kriterien für sachkundige Beratung in den Solarien und die Sicherheit der Geräte geregelt werden. Die höchstmögliche Bestrahlungsstärke werde nicht nur für neue, sondern auch für im Betrieb befindliche Sonnenbänke verbindlich festgelegt.
BfS-Präsident Wolfram König verwies auch auf die Risiken durch natürliche Radon-Strahlung. Das Edelgas tritt vor allem in Mittelgebirgsregionen mit granithaltigem Untergrund auf. “Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs”, warnte König. Jedes Jahr stürben rund 1900 Menschen an den Folgen der Radon-Belastung. Einen wirksamen Schutz vor Radon böten Betonfundamente und eine dicht abschließende Kellertür, die verhindere, dass sich das Gas im ganzen Haus ausbreite.