Bradley Kuhn, Aaron Williamson und Karen Sandler, die Autoren der Kurzempfehlung, raten zunächst zu einer gründlichen Vorgehensweise. Es sei unumgänglich, vier Dinge zu tun: kenne die Lizenz; kenne die Software-Erwerbsprozesse; kenne deine eigenen Änderungen; glaube keinem Guru. Vor allem der letztere Punkt ist wichtig. In den meisten kleineren Organisatoren gibt es nur einen Menschen, der sich wirklich mit dem Code auskennt. Und abgesehen davon, dass dieser “Guru” so gut wie unersetzbar ist und keinesfalls krank werden oder kündigen darf: Es ist auch schwer, seine Arbeiten und die Konformität der Arbeiten zu durchschauen. Für einen Geschäftsführer ist das ein unhaltbarer Zustand. Denn er ist im Zweifel derjenige, der verklagt wird.

Aber auch für diesen Fall gibt es noch Hilfe. Die Autoren nennen es den “Tag, an dem der Brief kommt”. Sobald die Anwälte eines Unternehmens eine Klage angestrengt haben, gelten noch bestimmte Fristen. So könne eine Verletzung der GPL innerhalb von bestimmten Zeitfenstern korrigiert werden.

Der Rat der Fachleute beinhaltet abschließend einige Tipps, Schreibweisen und gibt Auskunft über Spezialfälle der GPL. Oft sind diese nicht einmal Open-Source-Erfahrenen geläufig. Und da sich selbst eingefleischte GPL-Fans oft über die Änderungen der Versionen der GPL nicht im klaren sind, haben die Software-Juristen auch diese Punkte mit aufgenommen. Generell gilt aber: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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Silicon-Redaktion

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