Das junge Unternehmen verkauft Computer in Verbindung mit Apples Betriebssystem Mac OS X. Das ist laut den Nutzungsbedingungen (EULA) von Apple untersagt.
Nach Ansicht von Psystar entsprechen Apples Urheberrechtsansprüche nicht den Tatsachen. Der von dem Unternehmen angebotene ‘OpenComputer’ werde mit einer ordnungsgemäß lizenzierten Version von Mac OS X verkauft, man habe lediglich “Open-Source Code”, darunter auch das Betriebssystem, verwendet, um Mac OS auf dem Computer zum Laufen zu bringen.
Psystar wirft mit der Gegenklage dem Mac-Hersteller vor, mit illegalen Geschäftspraktiken den Wettbewerb zu behindern. Das Unternehmen aus Miami beruft sich dabei auf zwei amerikanische Antitrust-Gesetze und behauptet, das Apples Bindung von Mac OS X an Mac-Hardware eine wettbewerbswidrige Beschränkung des Handels sei.
Im Rechtstreit lassen sich die Mac-Kloner von der Anwaltskanzlei Carr & Ferrell vertreten. Diese Kanzlei hatte zuvor schon einmal gegen Apple einen Prozess gewonnen. Die Anwälte wollen die EULA von Apple anfechten und für nichtig erklären lassen.
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