Ebenfalls einen hübschen Sager hat der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) drauf: “Die Rechte des Bürgers müssen grundsätzlich Vorrang vor kommerziellen Interessen haben (Süddeutsche Zeitung vom 25.8.).” Und deshalb will er mit einer “schnellen Bundesratsinitiative” im Bundesdatenschutzgesetz die Passage streichen lassen, wonach diesen Bürgern Informationen zu den über sie gespeicherten Daten verweigert werden können, wenn “das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses überwiegt” (§ 34 BDSG).
Allzu schnell kommt diese Bundesratsinitiative allerdings keinesfalls. Die Passage steht schon seit 1977 im Gesetz.
Seit Jahren vagabundieren persönliche Daten durchs Netz und über dunkle Kanäle. Und jetzt kommen die Volksvertreter drauf, dass das eigentlich ja gar nicht sein darf.
Da fragt man sich halt schon: Warum so spät? – Die Antwort hat dankenswerter Weise der zitierte Peter Hauk dem Focus gegeben: „Die Firmenlobby war bei der Abfassung dieser Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz stark.”
Wäre es da nicht an der Zeit, jetzt, auf dem Gipfel, jenem der Erregung und dem beim Bundesinnenminister, eine Novelle ohne Einflussnahme dieser Lobby auf den Weg zu bringen? – Ist nur so ne Frage.
Man könnte ja dann auch überlegen, ob es datenschutzrechtlich in Ordnung wäre, anschließend das Logfile für den Zugriff auf die Novelle zu veröffentlichen. Wegen der “Rechte des Bürgers”. Das würde den sicherlich interessieren, welche Lobby bei der Ausformulierung seiner Rechte mitwirkt.
Denn sonst wird das wieder nichts mit dem angemessenen Datenschutz für die Ära des Tastentelefons. Bislang folgte noch auf jeden heißen Verbraucherskandal ein bloß laues Gesetzchen. Politiker sind eben so.
Bis auf einen: Wolfgang Schäuble. Der ist anders, anders als sonst auf jeden Fall. “Ich selbst bin skeptisch, ob wir neue Gesetze brauchen”, sagte er der Bild-Zeitung. Das ist neu! Bisher war ihm doch nichts abwegig genug, um nicht nach schärferen Gesetzen zu rufen.
Aber bei Thema Datenschutz, vermag der Innenminister, sich eben einfach nicht aufzuregen. Die Frage wäre: Wie auch?
Statt dessen rät er “allen Verbrauchern”: “Gehen Sie mit Ihren Daten zurückhaltend um.” Ein guter Tipp! Denn auf Schäuble und Kollegen kann man sich beim Thema Datenschutz wirklich nicht verlassen. Das allerdings hat der Bundesinnenminister sicherlich nicht gemeint.
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