Die Bundesregierung will so gegen die illegale Weitergabe von Daten vorgehen. Vorgesehen sei unter anderem die ausdrückliche Einwilligung der Bürger in die Weitergabe ihrer Daten durch große Unternehmen. Derzeit können die Daten auch weitergegeben werden, wenn der Einzelne nicht ausdrücklich widersprochen hat. Zudem soll der Bußgeldrahmen für Datenmissbrauch erhöht werden.
Schäuble kündigte bis Ende November einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum sogenannten Datenschutzaudit an. Damit können sich Anbieter von Datenverarbeitungssystemen ihre Konzepte sowie ihre technischen Einrichtungen durch unabhängige Gutachter prüfen und bewerten lassen. Die erfolgreiche Prüfung solle dann mit einem Gütesiegel belohnt werden.
Der Innenminister hatte sich am Donnerstagvormittag mit den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sowie drei Ressortkollegen getroffen, um Maßnahmen gegen die illegale Weitergabe von Kundendaten zu beraten. Bundesregierung und Öffentlichkeit waren im Sommer durch mehrere Fälle von millionenfachem Datendiebstahl aufgeschreckt worden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verwies darauf, dass viele Vorfälle von Datenklau zwar illegal seien, aber auf legalen Datenquellen basieren. Deshalb soll in den kommenden Wochen auch geprüft werden, ob künftig die Datenherkunft kenntlich gemacht werden muss.
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