Der Gebraucht-Lizenzenhändler usedSoft teilt mit, dass Microsoft-Anwälte dies gegenüber usedSoft rechtsverbindlich erklärt hätten: “Microsoft werde künftig nicht mehr behaupten, das jüngste OLG-Urteil in Sachen Oracle sei eine abschließende Entscheidung zum Handel mit gebrauchter Software”, so usedSoft in einer Mitteilung.
Außerdem habe sich Microsoft dazu verpflichtet, nicht mehr zu verbreiten, dass die OLG-Entscheidung einen Schlusspunkt unter den Handel mit gebrauchter Software setze. Damit, so heißt es von usedSoft weiter, sei Microsoft dem Hauptargument in der “aktuellen Verleumdungskampagne” gegen den Software-Händler beraubt.
“Die Microsoft-Anwälte kamen damit einer einstweiligen Verfügung zuvor und erkannten von sich aus eine Vertragsstrafe an, falls Microsoft die Behauptungen wiederholt”, heißt es von usedSoft. Microsoft müsse mit diesen Aussagen auch darauf hinweisen, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
Tatsächlich könne weder von einer abschließenden Entscheidung noch von einem Schlusspunkt gesprochen werden erklärt usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider. “Das Urteil des OLG München ist nämlich nicht nur nicht rechtskräftig, sondern gilt auch nur für Oracle-Software.” usedSoft spricht inzwischen von einer und “unfairen Mitteln” seitens Microsoft.
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