Die Folge: Gerade einmal jede zweite Firma (56 Prozent) hat im Jahr 2007 E-Government-Anwendungen genutzt. Im Vergleich aller 27 EU-Länder landet die Bundesrepublik lediglich im unteren Drittel auf Platz 21, teilte der Branchenverband Bitkom mit.
“Der aktuelle Stand der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung wird der wirtschaftlichen und politischen Bedeutung Deutschlands nicht gerecht. Es muss der Wirtschaft leichter gemacht werden, mit den öffentlichen Stellen digital zu kommunizieren”, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. “Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist E-Government nicht mehr Kür, sondern Pflicht für die Verwaltung.” Die Richtlinie muss bis Ende 2009 in Deutschland umgesetzt werden.
Eine zentrale Position nimmt bei der Dienstleistungsrichtlinie der sogenannte ‘einheitliche Ansprechpartner’ ein. Firmen können sich in Zukunft mit ihren vielfältigen Anliegen an diese eine Stelle wenden. Der einheitliche Ansprechpartner kümmert sich dann – über Verwaltungs- und Zuständigkeitsgrenzen hinweg – um das Anliegen des Unternehmens.
Allerdings droht Deutschland nach Angaben des Bitkom durch eine Vielzahl von Umsetzungsvarianten das ursprüngliche Ziel der Vereinfachung zu verfehlen. Einige Bundesländer planen eine Lösung auf der kommunalen Ebene, andere auf Kreisebene, wieder andere möchten die Kammern als Ansprechpartner einschalten und manche sehen sogar die Schaffung neuer Anstalten öffentlichen Rechts vor.
“Föderale Vielfalt ist und bleibt sinnvoll, aber nicht, wenn gerade eine nationale einheitliche Lösung angestrebt wird. Dort wo ein einheitlicher Ansprechpartner von der EU gefordert wird, kann Kleinstaaterei nicht sinnvoll sein”, so Scheer.
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Erfolgreiche Elstern?
Man kann Erfolg mit vielerlei Maßstäben messen - und beispielsweise sehen, dass es fast so erfolgreich ist wie das Eintreiben von Steuern insgesamt.
Wenn man aber daran denkt, dass der Staat sich zu einem barrierefreien Zugang zu seinen Diensten verpflichtet hat, und dann ein System sieht, das nur von einem Betriebssystem aus nutzbar ist, kann man unter diesem Aspekt nur von einem weitgehenden Misserfolg sprechen. Lediglich der Teilbereich Umsatzsteuer wird sinnvoll abgedeckt - von Fremdfirmen, die Daten systemneutral, z.B. per Webformular, entgegennehmen und dann an das System weiterleiten.
Die Einkommensteuererklärung erhalte ich jedenfalls vom Steuerberater ausgedruckt zur Unterschrift ... es scheint auch nicht vorgesehen zu sein, dass diese direkt vom Stb digital eingereicht und vom Steuerzahler lediglich durch Unterschrift bestätigt wird
Auch bei den sog. ZM (Lieferungen an Unternehmen in der EU) ist zwar der elektronische Weg verpflichtend, aber hakelig. Insbesondere die Formular-Metapher (statt die ID-Nummern auf Papier zu schreiben, soll man sie in ein Webformular tippen) anstelle einer Lösung, die Daten aus der Buchhaltung direkt übertragen kann, macht irgendwie keinen guten Eindruck