“Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen zulässig”

Zusätzlich abgesichert werde der Kauf dieser Lizenzen bei usedSoft dadurch, dass der rechtmäßige Erwerb und das Abtreten der Lizenz durch den Erstkäufer notariell beglaubigt wird. Einzige Einschränkung: Der Mindestbestellwert beträgt 2000 Euro.

“Der Begriff ‘gebraucht’ ist in Bezug auf Software eigentlich irreführend, da sich eine Lizenz oder ein Programm nicht abnutzen kann”, so der Rechtsexperte Rüffler. Dass der Weiterverkauf von Software über die AGBs künftig unterbunden werden könnte, kann sich Rüffler nicht vorstellen – zumal es sich bei den betroffenen Firmen um marktbeherrschende Unternehmen handle. “Der Erschöpfungsgrundsatz ist zwingend. Ein Weiterverkaufsverbot über die AGBs wäre kartellrechtlich wohl problematisch”, sagte Rüffler.

Page: 1 2

Silicon-Redaktion

Recent Posts

Rechenzentrumsnetzwerke als Schlüssel für Desaster Recovery

Huawei Connect Paris: Innovationen rund um Data Center, Storage und IT-Sicherheit.

5 Tagen ago

Cybersecurity mit KI: Strategischer Vorteil oder Sicherheitsrisiko?

Mit KI optimieren Hacker ihre Angriffsversuche. Ist CIAM eine Lösung, mit der sich Unternehmen vor…

5 Tagen ago

Datenexplosion durch KI technisch bewältigen

“Amplify Digital and Green Transformation” hieß die zentrale Botschaft des europäischen Flagship-Events „Huawei Connect“ in…

6 Tagen ago

Alnatura steigert Kundenerlebnis mit Blue Yonder

Deutscher Bio-Lebensmittel-Einzelhändler schließt die Migration von Blue Yonder Category Management-Lösungen in die Cloud ab.

6 Tagen ago

So revolutioniert KI & Automatisierung die Lead-Gewinnung durch Content Produktion

Die meisten Markenbotschaften bleiben ungehört. Wie schaffen es Unternehmen wie Siemens, SAP oder Deutsche Telekom,…

6 Tagen ago

IT 2025: IT-Führungskräfte erwarten massiven KI-Ruck

Einsatz von KI-Lösungen wirbelt auch in deutschen Unternehmen die Liste der Top-Technologieanbieter durcheinander.

1 Woche ago