Nun soll zunächst geklärt werden, wie RealDVD funktioniert, danach wird es eine neue Entscheidung geben. Diese ist allerdings frühestens nach dem 17. November zu erwarten, wenn die nächste Anhörung stattfindet.
“Ich erweitere die einstweilige Verfügung, weil ich nicht davon überzeugt bin, dass diese Technologie keine Gesetzesverletzung darstellt”, begründete Richterin Marilyn Patel die Entscheidung. Es gebe in Bezug auf das Programm ernsthafte Fragen in punkto Urheberrechtsverletzungen und Verstöße gegen den Digital Millennium Copyright Act.
“Das Urheberrecht verbietet das Anfertigen von Kopien, wenn dabei ein Kopierschutz umgangen werden muss. Demzufolge stellt RealDVD eine verbotene Umgehungssoftware dar”, so die Haltung bei der deutschen Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Nur eindeutige Vorschriften würden die Rechtssicherheit erhöhen und unterstützten faktisch die Mündigkeit des Bürgers. Schwammige Vorschriften hingegen wirkten schädlich.
Mit der Verlängerung der Verkaufssperre geht ein weiterer Punkt im Streit zwischen RealNetworks und Der Motion Picture Association of America (MPAA) an Hollywood. Das Software-Unternehmen argumentiert, dass RealDVD nicht gegen ein bestehendes Abkommen zwischen RealNetworks und der Copy Control Association, die für den Schutz von DVDs gegen Piraterie verantwortlich ist, verstoße. Die MPAA wiederum sagt, es stehe in dem Papier zwar nichts explizit gegen ein solches Programm geschrieben, aber das Gesetz verpflichte RealNetworks sich in einem bestimmten Rahmen zu bewegen. RealDVD würde die Grenzen überschreiten, indem Kopien von DVDs angefertigt werden können, die sich nicht im Besitz der Nutzer befinden.
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