Das Münchner Konsortium habe es nicht geschafft, die bei der Lizenzvergabe gemachten Ankündigungen einzuhalten, begründete ZAK-Vorsitzender Thomas Langheinrich die Entscheidung. Bis Ende Oktober habe Mobile 3.0 noch Zeit, die Lizenz zurückzugeben. Sollte dies nicht rechtzeitig passieren, müsse ein Widerrufsverfahren eingeleitet werden.
“Mit einer schnellen Rückgabe wird der Weg für einen möglichen Neustart von DVB-H unter veränderten Rahmenbedingungen frei”, so Langheinrich. Auf diese Weise könne auf die veränderten technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angemessen reagiert werden. “Mobile 3.0 konnte das im Rahmen der Ausschreibung vorgelegte Gesamtkonzept nicht umsetzen und weder Verträge über den Netzbetrieb noch mit Vertriebs- und Marketingpartnern vorlegen”, stellte Langheinrich fest. “Wir ziehen daraus den Schluss, dass ein Festhalten an diesem Pilotversuch das DVB-H-Projekt nicht weiter bringt.”
Mobile-3.0 übt sich angesichts dieser Aussagen bislang in Zurückhaltung. “Bisher kennen wir nur die Pressemitteilung der ZAK und warten daher auf eine schriftliche Stellungnahme der Landesmedienanstalten”, sagte eine Sprecherin. “Nach Prüfung dieses Schreibens werden die Gesellschafter von Mobile 3.0 über die weiteren Schritte beraten und beschließen.”
“Der Mobile-TV-Markt kämpft in Deutschland derzeit noch mit einigen großen Problemen. Diese betreffen sowohl den administrativen als auch den vertriebstechnischen Bereich”, sagte dazu Klaus Böhm, Senior Manager beim Unternehmensberater Deloitte. So seien etwa noch keine Vertriebspartner für Handy-TV vorhanden.
“Die unverzichtbaren Vermarktungsvereinbarungen mit den Mobilfunkanbietern stehen noch aus”, so Böhm. Erschwerend komme noch hinzu, dass einige Mobilfunkanbieter bereits DVB-T-fähige Handys als DVB-H-Alternative anbieten. “Insgesamt muss man feststellen, dass sich das Geschäftsmodell Mobile TV noch nicht am Markt bewährt hat. Das zeigt auch der internationale Vergleich deutlich.”
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