Die Rechteausweitung betrifft Widerrufsfristen, Rückgabe, Erstattungsansprüche, Nachbesserung, Garantieleistungen sowie missbräuchliche Vertragsklauseln. Die EU will den Schutz bei Lieferverzug, Nichtlieferung und vor aggressiven Verkaufsmethoden verbessern. Die Änderungen kommen im Zuge der Reform des elektronischen Handels. Standardvorschriften für Vertragsklauseln sollen die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften im EU-weiten Handel um bis zu 97 Prozent senken.

EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva sagte: “Angesichts strapazierter Haushaltskassen und einer hohen Besorgnis der Verbraucher über ihre Kaufkraft wird es für die Verbraucher immer wichtiger, Preise vergleichen und dort einkaufen zu können, wo ihnen das beste Preis-Leistungs-Verhältnis geboten wird. Die neuen Vorschriften sollen den Verbraucherschutz stärken und die Schlupflöcher in wichtigen Bereichen stopfen, die zurzeit das Verbrauchervertrauen untergraben. Der Binnenmarkt hat das Potenzial, den Verbrauchern eine weit größere Auswahl an Einkaufsmöglichkeiten zu bieten. Dafür jedoch brauchen wir ein EU-weites Sicherheitsnetz von Verbraucherrechten, mit dem die Verbraucher unbeschwert und sicher ihren Einkaufsort wählen können.”

Bereits 150 Millionen EU-Bürger – ein Drittel der europäischen Bevölkerung – shoppen online. Bislang kaufen allerdings nur 30 Millionen von ihnen per Internet im europäischen Ausland ein. Der europäische Binnenmarkt braucht also etwas Anschub. Die vorgeschlagene Verbraucherrechtsrichtlinie vereinfacht vier bestehende EU-Richtlinien und fasst sie in einem Regelwerk zusammen. Die bestehenden Richtlinien enthalten Mindestvorschriften, denen die Mitgliedstaaten weitere Vorschriften hinzugefügt haben, so dass das europäische Verbraucherrecht heute ein Flickwerk aus 27 unterschiedlichen Regelungen ist.

Jetzt kommt die Vereinheitlichung. Eine neue schwarze Liste gibt Auskunft über missbräuchliche Vertragsklauseln, die per se verboten sind, sowie eine EU-weite graue Liste von Vertragsklauseln, die als missbräuchlich gelten. Gemäß der Richtlinie zählen für Auktionen – auch im Internet – die Standardinformationspflichten. Die Richtlinie über Verbraucherverträge muss nun vom Europäischen Parlament sowie im Rahmen des Ministerrats von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten kann. Mehr Informationen gibt es hier online.

Silicon-Redaktion

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