So soll die Wirkung des neu geschaffenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Urheberrechtsverletzungen zunächst einmal wirken. Die Einführung neuer Instrumente halten die organisierten Betreiber für unnötig.
Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco, sagte: “Der Versuch der Musikindustrie, die Kontrolle über Vertriebswege von Musik im Internet zurückzuerlangen indem Provider als Hilfssheriffs eingespannt werden, ist faktisch gescheitert. Mit einer beispiellosen Welle von Strafanzeigen hat sie ihre Kunden nicht zurückgewinnen können. Und ein System abgestufter Sanktionen, wie Frankreich es derzeit einzuführen versucht, ist in Deutschland schon aus verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht machbar. Denn hierzulande sind Provider aus gutem Grund nicht befugt, das Nutzungsverhalten ihrer Kunden zu überwachen oder Nutzungsdaten zu speichern. Auch finden Filesharer rasch Möglichkeiten, sich einem solchen System durch technische Tricks zu entziehen. Statt noch mehr Geld für die aufwendige und zweifelhafte Überwachung der Internetnutzer aus dem Fenster zu werfen, gilt es, endlich neue Geschäfts- und Vergütungsmodelle für das Internetzeitalter zu entwickeln.”
Eine freiwillige Vereinbarung zwischen Internetwirtschaft und Musikindustrie ist auch nach Auskunft der Bundesregierung mit geltendem deutschem Recht nicht vereinbar. Darin würde ein System abgestufter Verwarnungen eingeführt, um Anschlussinhabern, von deren Anschluss aus wiederholt Musik getauscht wurde, den Internetzugang zu kappen. Gesetzliche Änderungen will die Bundesregierung derzeit nicht umsetzen. Damit hat sich diese Idee faktisch erledigt.
eco verweist auf die Antwort der Regierung auf eine schriftliche Frage der Grünen zu freiwilligen Vereinbarungen zur Sanktionierung von Internetnutzern. Der Verband, der 400 Mitgliedsunternehmen umfasst, will weiterhin die kommerzielle Nutzung des Internet vorantreiben.
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