Geklagt hatte ein Künstler, sowohl gegen Google als auch gegen andere Firmen, die die Bildersuche im Netz zur Verfügung stellen. Er wollte damit erreichen, dass Google seine Comiczeichnungen aus den Ergebnislisten herausnimmt – und hatte Erfolg. Zur Begründung hieß es, die ausschließlichen Nutzungsrechte des Klägers würden verletzt. Google kann bis Ende Oktober Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
Wie Google-Sprecher Kay Oberbeck gegenüber ORF.at erklärte, will der Internet-Dienstleister bis zur letzten Instanz gegen das “krasse Fehlurteil” ankämpfen. Mit der derzeitigen Entscheidung müsste Google nämlich die gesamte Bildersuche in Deutschland abdrehen, da eine komplette Durchforstung der Datenbank nach den Originalen aber auch möglichen Verfremdungen ein viel zu großer Aufwand wäre.
Weiter erklärte Oberbeck, dass nicht nur Google sondern auch weitere Bildersuchmaschinen verklagt wurden, darunter Yahoo und AOL sowie Anbieter, deren Geschäftsgrundlage von ihrer Online-Bildersuche abhängen würden. Diese würden mit dem aktuellen Urteil ihre gesamte Geschäftsgrundlage verlieren, so Oberbeck. Er bezeichnete das Urteil als “weltweit einzigartig”.
Der Kläger hat Poster, Postkarten und Kleidung mit der Comicfigur “PsykoMan” vertrieben. Der Suchmaschinenbetreiber muss nach der Gerichtsentscheidung auch Auskunft darüber geben, wie stark die Motive bisher im Internet genutzt wurden. Auch die Abmahnkosten muss das Unternehmen ersetzen.
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Abmahnwahn
Als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte, wurde ihm schon das baldige Ende prophezeit, Grund seien die vielen Viren, die kriminelle Energie einzelner...
Ich glaube eher, dass das Internet nicht daran zugrunde geht, sondern eher an dem vorherrschenden Abmahnwahn.
Ein paar Beispiele?!
Google Earth Ausschnitte auf der Homepage - VERBOTEN,
Links auf andere Websites - nur "straffrei", wenn man großspurig darauf hinweist, dass man für den Inhalt dort nicht verantwortlich ist...
(Nervende) Musik als Hintergrund einer Website - VERBOTEN,
Bilder - VERBOTEN, ausser es sind eigene,
Verwendung von geschützten Begriffen - VERBOTEN, selbst wenn sie im Sprachgebrauch üblich sind...
Das Recht am geistigen Eigentum, in allen Ehren, aber man kann es auch übertreiben. Manche "Künstler" vergessen leicht, dass mit dem Medium Internet erst eine Verbreitung und damit das (schnelle) Bekanntwerden in großem Stil möglich wurde.
Macht nur weiter so, und bald wird - ohne abgeschlossenes Jurastudium - niemand mehr eine Webseite erstellen (können).
Noch ein Zitat von Dr. Konrad Adenauer zum Schluss?!
"Das hat Gott nicht gut gemacht, allen Dingen hat er Grenzen gesetzt, nur der menschlichen Dummheit nicht".
Der Witz des Tages....
Viele vergessen das ihre Seiten erst durch Google gefunden bzw. bekannt werden.
Wer würde denn PsykoMan kennen, wenns kein Internet geben würde ?
Ich schon mal nicht.....
Da steckt System dahinter
Bei den Klägern gewinnt man den Eindruck, daß sie sich nur im weltweiten Datennetz herumtreiben um deutsche Nutzer kostenpflichtig abzumahnen.
Mehr Freiheit sollte das Internet bedeuten, hierzulande bedeutet die Nutzung des Internets jedoch mit einem Bein im Knast zu stehen, ohne je negative Intentionen gehabt zu haben.
Die kriminellen Abmahner profitieren auch noch davon.
lächerlich
einfach nur lächerlich, mehr faellt mir net ein!
bald muss man auch für einzelne woerter was bezahlen wenn man die benutzen möchte weil die unter urheberrecht stehen
wie zb. der die das lol
Raubabmahnung als Werbung
Mein Eindruck von der Geschichte: Was für eine verlogene Marketingkampagne! Ein unbekannter Zeichner setzt seine Bilder ins Internet, lädt alle Robots ein, sich zu bedienen (wer zu doof ist, Suchrobotern Hausverbot zu erteilen, sollte selber abgemahnt werden dürfen) und als er erkennt, dass Google Besucher zu seinen Werken führt, mahnt er die Suchmaschine ab und lanciert eine Pressemeldung, in der er deutlich auf seinen Namen hinweist, damit auch möglichst viele danach googeln. Bah, wie verkommen ist das denn!
Der wird Sich wundern
wenn er merkt das er das er nicht mehr gefunden wird weil Google Dingsdamen als illegal listet und ihn nicht mehr aufführt
letzlich endet es so das Google eine Firma Usbekistan gründet und finanziert wo die Bildsuche ohne Sauteure Filter auskommt
Außer einen P****man
Volkssport Abmahnungen
Wegen jeden Mist abzumahnen ist inzwischen zur Haupttätigkeit für arbeitssuchende Anwälte geworden. Jüngst sind ja schon Absprachen zwischen Urheber und Abmahnern bekanntgeworden, wo absichtlich urheberschutzrechtliches Material ins Internet gestellt wird, nur um dann fleißig abmahnen zu können.
So geht langsam aber sicher das Internet zu Grunde.
Man muss sich das mal "auf der Zunge zergehen" lassen:
Man v e r ö f f e n t l i c h t Bilder oder evtl. auch Texte auf seiner Internetseite, im (für jeden zugänglichen)Internet, u.a. um diese kommerziell zu vertreiben und verbietet
anschliessend Suchmaschinen, die ja im übrigen auch auf das Urheberrecht hinweisen, diese Bilder zu zeigen.
Andere geben viel Geld aus, um auf der ersten Seite einer
Suchmachine zu landen...
Der P-man scheint nicht so gut zu gehen und mit solchen Maßnahmen
kann man anscheinend besseren Profit machen...
Ich kann allen Vorkommentartoren nur Recht geben und den
Betreibern der Suchmaschinen (bei aller Unkerei w/ Datenklau
und -Speicherung) Erfolg bei einer Berufung wünschen.
Ich will gefunden werden...
Wenn ich etwas im www veröffentliche, hoffe ich doch startk, das ich gefunden werde. Und wenn ich google oder sonstwen kostenlos veranlassen könnte, meine Seite ganz oben zu listen, ein dreifaches HURRA. Dann kann ich vielleich auch noch was kostenpflichtiges vermarkten. Solange auf das Copyright und den Urheber hingewiesen wird, und niemand versucht damit illegal Geld zu verdienen, sollte man doch bitteschön die Kirche im Dorf lassen. Übigens habe ich in dem Artikel oben das erste mal von besagter Comicfigur gehört - so groß kann der Verlust also nicht sein ;-)
Richter ohne Ahnung
Es ist ja nicht neu das in Deutschland Richter Recht sprechen zu Themen von denen Sie absolut keine Ahnung haben. Will ich meine Bilder nicht in der Suche genügt ein Eintrag in die robots.txt und die .htaccess Datei am Webserver.
Erst keine Ahnung haben, dann jemand verklagen, - und dann einen Richter finden der genauso wenig Plan hat. Wobei das hier ja recht einfach ist...