Bitkom kritisiert Rundfunk-Pläne der Länder
Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen mit den GEZ-Gebühren keine neuen Unterhaltungsangebote im Internet finanzieren. Das hat der Branchenverband Bitkom gefordert.
Hintergrund ist, dass die Ministerpräsidenten der Länder am 22. Oktober über Neuregelungen im Rundfunk beraten. “Wenn ARD und ZDF künftig auch Unterhaltungsangebote ins Web stellen, verzerren sie den Wettbewerb mit privaten Anbietern”, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer. “Es ist völlig inakzeptabel, mit den Zwangsgebühren der GEZ in einen funktionierenden Markt einzugreifen.” Der Bitkom fordert, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anbieter auf die gesetzlich geregelte Grundversorgung beschränken.
Die im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geplanten Neuregelungen werden Scheer zufolge die Rundfunkgebühren langfristig in die Höhe treiben: “Hier sollten die Politiker nicht nur an den Spielraum der Sender denken, sondern auch an den Geldbeutel der Verbraucher.” Bereits jetzt fänden zwei Drittel der Deutschen die GEZ-Gebühren zu hoch. Das gehe aus einer Erhebung von Forsa für den Bitkom hervor. 39 Prozent sagen darin, der Betrag sei zu hoch. Weitere 23 Prozent halten ihn für viel zu hoch. Als angemessen bezeichnet nur jeder Dritte (35 Prozent) die Gebühr, die für TV und Radio bei 17,03 Euro pro Monat liegt.
Der Bitkom plädiert für ein neues Rundfunkgebühren-Modell. “Die Bundesländer sollten das komplizierte GEZ-System durch eine einfach zu handhabende, pauschale Rundfunkabgabe ersetzen”, so Scheer. “Ein offizieller Vorschlag ist längst überfällig, schließlich wurde schon im vergangenen Jahr eine Reform in Aussicht gestellt.” Bei einer Pauschale pro Kopf oder Haushalt gäbe es keine Schwarzseher mehr und die GEZ könne ihre Kontroll-Bürokratie abbauen.
“Wenn sich der Obolus auf die Grundversorgung beschränkt, werden für die meisten Bürger die Rundfunkgebühren sinken”, sagte Scheer. Bisher orientieren sich die Gebühren an der Verfügbarkeit von Empfangsgeräten in den Haushalten. “Im digitalen Zeitalter ist es aber nicht praktikabel, für jede technische Innovation eine neue Gebührenklausel zu erfinden.” So hätten Gerichte bereits in Einzelfällen entschieden, dass die seit 2007 geltende GEZ-Pflicht für Internet-PCs unzulässig sei.