Das Unternehmen hatte sich geweigert, die Daten seiner Kunden aufzubewahren beziehungsweise zusätzliche Speichersysteme anschaffen zu müssen, ohne dass der Bund die Kosten ersetzt. Das Berliner Gericht hatte damit dem Unternehmen Recht gegeben und die Vorratsdatenspeicherung mit einer Anordnung vorläufig gestoppt.
Der britische Telekommunikationskonzern BT bietet in Deutschland Internetverbindungen und IP-Services für Unternehmen an. “Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass der Bund die Industrie nicht grenzenlos für hoheitliche Aufgaben im Bereich der Terrorbekämpfung in Anspruch nehmen kann”, sagte Felix Müller, Regulierungschef von BT, gegenüber dem ‘Handelsblatt’. Das Urteil des Berliner Gerichts gilt jedoch vorerst nur für die BT. Die endgültige Entscheidung über das Urteil liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht.
Nach Meinung des Hightech-Verbandes Bitkom ist die Speicherpflicht ohne Entschädigung unzulässig. Ohne eine angemessene Entschädigung sind Telefonnetzbetreiber nicht zur Mitwirkung an der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. “Wenn die Netzbetreiber Daten zur Kriminalitätsbekämpfung bereithalten sollen, muss der Staat die Kosten übernehmen – denn innere Sicherheit ist seine ureigene Aufgabe”, sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom.
Der Bitkom fordert den Gesetzgeber auf, nun rasch eine Entschädigungsregelung zu verabschieden. Allein für die seit diesem Jahr geltende Vorratsdatenspeicherung müssen die Telefonanbieter bis zu 75 Millionen Euro in Technik investieren. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe. Darüber hinaus fehle eine angemessene Entschädigung für die Mitwirkung an staatlichen Abhörmaßnahmen, erklärte Rohleder. “Wenn nicht zügig eine umfassende Kostenerstattung verabschiedet wird, werden weitere Unternehmen klagen – und die gesamte Vorratsdatenspeicherung steht auf der Kippe”, führte Rohleder weiter aus.
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