Für die Bundestagswahl im Herbst 2005 mussten rund zwei Millionen Wähler in fünf Bundesländern erstmals ihre Stimmen an Wahlcomputern abgeben. Zum Einsatz kamen damals 1831 Geräte des niederländischen Herstellers Nedap. Etwa ein Jahr später demonstrierten Hacker, wie sich die Nedap-Geräte manipulieren lassen.
Ein achtköpfiges Hackerteam kaperte damals binnen Minuten ohne Kenntnis des Quellcodes den Rechner und ließ das System anschließend Schachaufgaben lösen. Dafür mussten die Hacker lediglich einige wenigen Hardwarekomponenten aus den nicht versiegelten Rechnern austauschen.
2006 reichten zudem über 45.000 Bundesbürger beim Bundestag eine Petition gegen den Paragrafen 35 des Bundeswahlgesetzes ein, der die Verwendung von Wahlmaschinen grundsätzlich erlaubt. Der betreffende Ausschuss kam damals zu dem Schluss: “In einem für die Demokratie so essentiellen Bereich wie der Durchführung von Wahlen ist es nach Auffassung des Ausschusses von enormer Wichtigkeit, keine Irritationen oder Zweifel aufkommen zu lassen. Die durch die Wahlgeräte erlangten Vorteile im Wahlverfahren stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zu den jederzeit drohenden Nachteilen.”
Die Kommunen erhoffen sich durch den Einsatz von Computern vor allem Kosten- und Zeiteinsparungen.
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