Diese Form der Kontrolle, oder auch dieses “sinnliche Demokratieerlebnis”, wie es Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung formuliert, ist natürlich bei einem Wahl-Computer nicht gegeben. Nach der Wahl druckt der Wahlvorstand das Ergebnis aus und schickt das Wahlmodul in einer Siegeltasche an das Wahlamt. Für keinen der Wahlhelfer oder auch der selbst ernannten Kontrolleure, geschweige denn für die Öffentlichkeit ist das Zustandekommen des Ergebnisses in irgend einer Weise nachvollziebar.

Ob auf deutschem Boden sich damit die Verwendung mit der Verfassung in Einklang bringen lässt, prüft seit heute das Bundesverfassungsgericht. Denn eigentlich muss eine Wahl öffentlich sein. Ein Computer jedoch scheint das genaue Gegenteil von Öffentlichkeit zu sein.

In Deutschland fordert der Chaos Computer Club (CCC) ein Verbot dieser Wahlmaschinen und dafür hat die ‘Hackervereinigung’ gute Gründe, wie etwa Berichte über Wahlfälschungen in den Niederlanden, wo solche Rechner inzwischen verboten sind – sowie aus den USA. Auch in Irland wird vorerst nicht elektronisch gewählt werden. Der CCC erklärt, dass die in Deutschland verwendete Maschinen genauso unsicher seien, wie die US-amerikanischen.

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Silicon-Redaktion

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