Das bedeutet jedoch nicht, dass nun aktuelle Werke oder urheberrechtlich geschützte Bücher vollständig bei Google heruntergeladen werden können. Doch erlauben die Verlage die Suche nach Stichwörtern in den digitalisierten Büchern. Die Ergebnisse werden dann mit flankierenden Textteilen dargestellt. Um diesen Dienst bereit zu stellen, müssen die US-Verlage dennoch den gesamten Inhalt eines Buches an Google übermitteln.
Werke, die nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen, können von nun an vollständig bei Google abgerufen werden. Bücher, die nicht mehr lieferbar sind, aber noch dem Urheberrecht unterliegen, sollen bis zu 20 Prozent im Netz abrufbar sein. Google will diesen Dienst mit der Einspielung von Werbung neben den Rechercheergebnissen finanzieren.
Wirklich zugeflogen ist Google dieser Erfolg indes nicht. Seit 2005 stritt sich Google vor Gericht mit der amerikanischen Autorenvereinigung Authors Guild sowie einigen Verlagen, die in der Association of American Publishers organisiert sind. In dem Vergleich, der jetzt auch die digitale Nutzung der Inhalte erlaubt, hat Google zudem 125 Millionen Dollar an die Kontrahenten bezahlt.
Diese Summe sei auch eine “Begleichung der bestehenden Forderungen von Autoren und Verlagen”, heißt es in einer Mitteilung von Google. Im Gegenzug lassen der Autorenverband wie auch die Verlage die Sammelklage fallen. Mit einem Teil des Geldes soll auch ein Register für Buchrechte finanziert werden, das von den Verlagen getragen wird.
Doch der Deal könnte noch weiter gehen. Google und die Verlage haben zudem angekündigt künftig stärker zu kooperieren. Die Verlage wollen mit Hilfe von Google den Online-Kauf von Büchern vorantreiben – zunächst jedoch nur in den USA. Damit könnte jeder, der entsprechende Rechte erworben hat, von jedem beliebigen Rechner aus, ein Buch herunterladen.
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