Das Risiko der Manipulation sei zu hoch, heißt es nun in einer Bestätigung des Innenministeriums. Daher werde, wie die dpa berichtet, das Bundesland im Sommer bei den Kommunal- und Europawahlen sowie bei den Lantags- und Bundestagswahlen wie bisher per Ankreuzen auf einem Wahlzettel abgestimmt.
Auch bei den Richter des Bundesverfassungsgerichtes, die seit Dienstag über die Rechtmäßigkeit von Wahl-Computern beraten, scheint die Skepsis bislang zu überwiegen. So machten verschiedene Richter deutlich, dass sie die Sicherheit und die Zuverlässigkeit solcher Wahlmaschinen anzweifelten.
Dennoch ist mit einem abschließenden Urteil erst in einigen Monaten zu rechnen. Laut Grundgesetz müssen Wahlen in Deutschland zwar im Geheimen stattfinden, doch die Auszählung muss Transparent sein.
Diese Transparenz jedoch ist für die beiden Beschwerdeführer nicht gegeben. Sie bemängeln, dass es für den Wähler wie auch für den Wahlbeobachter nicht nachvollziehbar sei, was nach der Stimmabgabe in dem Rechner mit den Informationen geschieht. Der Anwalt der Kläger erklärte, dass die Stimme in einer ‘Blackbox’ verschwinde, was auch das Nachzählen der abgegebenen Stimmen unmöglich mache.
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