Im Detail sieht das Gesetz vor, dass jemand, der beschuldigt wird, ein Internetpirat zu sein, zuerst eine Verwarnung per E-Mail bekommt. Wenn die Person weiterhin Filme, Musik und Software oder Ähnliches herunterlädt und dabei Urheberrechte verletzt, bekommt sie als nächsten Schritt eine Verwarnung per Post zugeschickt. Sollten die Verwarnungen keine Wirkung zeigen, muss der jeweilige Provider den Internetzugang dieser Person für ein Jahr sperren.
Der französische Senat hat das Gesetz mit 297 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen beschlossen. Verbindlich ist es jedoch noch nicht. Die Nationalversammlung muss ebenfalls zustimmen und kann das Gesetz noch zu Fall bringen. Eine mildere Version, bei der statt einer Internetsperre als dritte Stufe eine Geldstrafe vorgesehen wäre, wurde im Senat abgelehnt.
Die Europäische Union halte es für nicht angebracht, einen Internetzugang bei illegalem Filesharing für ein Jahr zu sperren, berichtete der Branchendienst The Register. Auch die französischen Internetprovider hatten sich mehrfach gegen die Regelung ausgesprochen, da sie nicht die Verantwortung für die Einhaltung von Copyright-Gesetzen tragen wollen. Im Juli hat Frankreich den Gesetzesentwurf auf EU-Ebene vorgeschlagen. Das Europäische Parlament hatte das Modell jedoch verworfen.
KI-Workplace wird ausschließlich auf eigene Server-Infrastruktur in Rechenzentren in Frankfurt am Main betrieben.
Der digitale Zwilling einer Organisation bildet reale Geschäftsprozesse virtuell ab und schafft die Grundlage für…
Bestehenden Systeme im Kundenservice stießen an ihre Grenzen. Klassische Chatbots konnten einfache Fragen beantworten.
Kundennähe entsteht nicht per Knopfdruck – sie verlangt Haltung, Aufmerksamkeit und eine klare Strategie. Gerade…
KI wird zunehmend zum Ziel von Cyberangriffen durch Prompt Injections, warnt Christian Nern von KPMG.
Oracle Cloud Isolated Regions sind sichere, vom Internet getrennte Cloud-Lösungen.