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Berlin verbietet iPhone-Anwendung

Das umfangreiche Metro-System der BVG mit über 170 Stationen bringt regelmäßig Berliner und Touristen zur Verzweiflung. iPhone-Nutzer konnten sich ohne umständliche Faltpläne und Schaukästen einfach online orientieren. Das ist nun vorläufig zu Ende.

Die BVG hat ‘Fahr-Info-Berlin’ verboten. Die Anwendung wurde von einem Studenten geschrieben und hatte durchschlagenden Erfolg. Sie wurde im Juli im iTunes App Store eingestellt und seither 20.000 Mal heruntergeladen, hieß es im Magazin The Register. Der BVG entging die Beliebtheit der – von ihr unautorisierten – Anwendung nicht. Sie stoppte das. Jetzt soll die BVG an einer eigenen Lösung für iPhones basteln. Ob der Erfinder der ersten Lösung daran beteiligt wurde, ist derzeit nicht bekannt. Der Student hat die Anwendung aber auf die Open-Source-Site OpenStreetMap gerettet. Dort ist sie wieder verfügbar. Wegen der freien Lizenzsituation könnte sie hier vor dem Zugriff der BVG-Anwälte sicher sein.

Die Berliner sind aber nicht die einzigen Verkehrsbetriebe, die sich mit Studenten und ihren Anwendungen für das iPhone herumschlagen. Die niederländische NS Dutch Railways will gegen die Anwendung ‘Trein’ vorgehen. Sie basiert auf den Abfahrtszeiten und Kursbüchern für niederländische Züge und wurde ebenfalls für das iPhone geschrieben. Bisher ist die für 2,39 Euro angebotene Anwendung noch zum Download verfügbar. NS Dutch Railways prüft die Möglichkeiten, gegen diese Verwendung der öffentlich verfügbaren Daten vorzugehen. Einstweilen haben die Niederländer ihre eigene Anwendung geschrieben.

Silicon-Redaktion

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  • Admin
    ... da zeigt es sich mal wieder, dass die community schnell mit nützlichen lokalen anwendungen ist.
    Anstatt sich ans bein gepisst zu fühlen, sollte die BVG diesen mehrwert, der die BVG nix kostet, einfach nutzen, oder eventuell kaufen. Schade dass immer noch klein karriert gedacht und gehandelt wird.

  • Namensähnlichkeit
    Merkwürdig: Die Web-Fahrplanauskunft der BVG heisst: fahrinfo.
    Kann es nicht sein, dass schlichtweg nur eine Markenrechtsverletzung vorliegt?

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