Bundestrojaner galoppiert durch die Instanzen

Nach monatelangen Diskussionen über die so genannte Online-Durchsuchung hat sich die große Koalition nun auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt. Die Regelungen sollen jedoch bis 2020 befristet sein.

Bereits am nächten Donnerstag soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Stimmt auch der Bundesrat in der Folge der Novelle zu, könnte diese zum neuen Jahr in Kraft treten. Die Koalition habe sich nach intensiven Verhandlungen auf letzte Änderungen verständigt, so der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Im Rahmen des neuen BKA-Gesetzes werden die Befugnisse für die Terrorbekämpfung des Bundeskriminalamtes stark ausgeweitet. Es gestattet eine so genannte vorsorgliche Telekommunikationsüberwachung – von der auch die Internettelefonie betroffen ist -, den Einsatz von Abhör- und Überwachungstechnologien wie Mikrofone und Kameras; ebenso deckt es neben Rasterfahndungen die umstrittene Online-Durchsuchung ab.

Diese Online-Durchsuchung war bis zum Ende der Verhandlungen zwischen Union und SPD heftig umstritten. Daher soll auch der Einsatz des Bundestrojaners sowie die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern nach fünf Jahren wissenschaftlich geprüft werden.