Bundestrojaner galoppiert durch die Instanzen
Nach monatelangen Diskussionen über die so genannte Online-Durchsuchung hat sich die große Koalition nun auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt. Die Regelungen sollen jedoch bis 2020 befristet sein.
Kritiker sehen in der Neuregelung eine Aufweichung der Trennung von Geheimdienst und Polizei. Nach wie vor sind nicht alle verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt. Obwohl der Innenauschuss des Bundestages im Rahmen einer Experten-Anhörung im September zu dem Schluss kam, dass der Entwurf der Verfassung entspreche. Darüber hinaus äußerte der Innenexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, vor einigen Monaten die Vermutung, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit dem neuen Gesetz eine mächtige Bundespolizei nach Vorbild des Amerikanischen FBIs anstrebe. Den Ländern würden dadurch Kompetenzen entzogen.
Gegenüber der Nachrichtenagentur AP sagte der stellvertretende Chef der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, im Anschluss an die Gespräche: “Wir haben bei einigen Eingriffsbefugnissen die rechtsstaatlichen Anforderungen erhöht.” Dennoch helfe das Gesetz der Behörde in der Praxis der Terror-Bekämpfung.
Um die Privatsphäre nicht zu gefährden, soll nun ein zweistufiges Verfahren gegen Missbrauch der ausgeweiteten Befugnisse schützen. So bedarf eine Durchsuchungen oder Überwachungsmaßnahme einer richterlichen Genehmigung. Zudem müsse sichergestellt werden, dass der “Kernbereich privater Lebensgestaltung” nicht verletzt werde. Das sollen jeweils zwei Beamte des BKA zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten des BKA überprüfen.
Damit, laut Fritz-Rudolf Körper, stellvertretender Fraktionschef der SPD, in der ARD, sei für das Überwachen von Festplatten ein Verfahren gefunden worden, dass den Anforderungen des Bundesverfassungsgericht voll Rechnung trage. Sollte der Datenschützer Zweifel an der Verwertbarkeit der Daten haben, würden diese einem Richter vorgelegt, so Körper.