Bundestrojaner galoppiert durch die Instanzen

Bereits am nächten Donnerstag soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Stimmt auch der Bundesrat in der Folge der Novelle zu, könnte diese zum neuen Jahr in Kraft treten. Die Koalition habe sich nach intensiven Verhandlungen auf letzte Änderungen verständigt, so der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Im Rahmen des neuen BKA-Gesetzes werden die Befugnisse für die Terrorbekämpfung des Bundeskriminalamtes stark ausgeweitet. Es gestattet eine so genannte vorsorgliche Telekommunikationsüberwachung – von der auch die Internettelefonie betroffen ist -, den Einsatz von Abhör- und Überwachungstechnologien wie Mikrofone und Kameras; ebenso deckt es neben Rasterfahndungen die umstrittene Online-Durchsuchung ab.

Diese Online-Durchsuchung war bis zum Ende der Verhandlungen zwischen Union und SPD heftig umstritten. Daher soll auch der Einsatz des Bundestrojaners sowie die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern nach fünf Jahren wissenschaftlich geprüft werden.

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Silicon-Redaktion

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  • Keinen Dank für das Danäer-Geschenk!
    Hätte man seinerzeits das Volk Trojas befragt, was Sie von dem komischen Pferd vor den Stadtmauern halten, Sie hätten sich wohl eher auf Seite des Laokoon geschlagen und dieses seltsame Gebilde (wie die Geschichte zeigte: zu Recht) eher mit Brandgeschützen attakiert als es frohlockend in die eigene Sicherheitszone zu rollen.

    Nun, an die Abwesenheit von geschichtlich-transzendierter Intelligenz haben wir uns ja alle lange genug gewöhnt.
    Aber wenigstens etwas gesunden Menschenverstand dürfen wir doch eigentlich vorraussetzen, auch bei Politikern, oder?

    Um so unverständlicher, warum mit einem einzigen, auf weiten Strecken unhaltbarem und psycholisch überhöhtem Argument die Säulen der Demokratie unwiderbringlich zerlöchert und Strukturen für Mißbrauch und Willkür auf hohem Niveau geschaffen werden.

    Allein die tausenden jährlich "verlorenen" Informationsträger quer durch alle Geheimhaltungsstufen, vom USB-Stick bis zu ganzen Großrechnern beweisen, das spätestens bei der "Weiterverarbeitung" und Speicherung der Bundestrojaner-Kollekte den Bürgern kein glaubwürdiger Persönlichkeitsschutz mehr versprochen werden kann und darf!

    Quis custodiet ipsos custodes?

  • Bundestrojaner galoppiert durch die Instanzen
    Da kann ich mich nur der Meinung des HB anschließen.
    Hoffentlich erkennt das Wahlvolk, (noch Souverän genannt) die versteckten Absichten des Herrn Schäuble und wählt diese Parteien der Demontierer des Grundgesetzes ab. Ich hoffe auf den gesunden Menschenverstand der Wähler und dass sie sich nicht zum Stimmvieh degradieren lassen!!

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