Bildersuche: Internetbranche drängt Gesetzgeber
Nach dem Urteil des Hamburger Landgerichts zur Bildersuche im Netz ist die Empörung groß. Die direkt betroffenen Unternehmen – Google, die Deutsche Telekom, Freenet und AOL/HanseNet – fühlen sich ungerecht behandelt. Eine Empörung, die von der gesamten Internetbranche geteilt wird.
Ob der Gesetzgeber auf solche Forderungen eingehen will oder kann, ist aber fraglich. Denn eine entsprechende Änderung der Gesetzeslage würde letzten Endes nur bedeuten, dass das Urheberrecht, an das sich schließlich jeder halten muss, für Suchmaschinenbetreiber eingeschränkt wird.
“Millionen von Internetnutzern und viele tausende von Webseitenbetreibern in Deutschland müssten unter einer möglichen Einstellung der Bildersuche leiden, obwohl diese in allen anderen Ländern der EU für zulässig erachtet wird. Bilder und andere multimediale Formate wären dann im deutschen Teil des Internets kaum mehr auffindbar”, argumentiert dagegen Google-Sprecher Oberbeck.
Dennoch ist es nicht das erste Mal, dass sich Google wegen seiner Dienste auf der Anklagebank wiederfindet. Anfang 2008 hatte bereits das Oberlandesgericht Jena in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die von Google praktizierte Generierung von Thumbnails ohne Zustimmung des Urhebers rechtswidrig sei. Dennoch bekam Google damals im konkreten Fall Recht, weil die Klägerin laut Gericht mit einer Suchmaschinenoptimierung die Crawler von Google geradezu angelockt habe.