Nach dem Telekommunikationsgesetz müssen Telefon- und Internet-Unternehmen seit dem 1. Januar die Verbindungsdaten ein halbes Jahr lang speichern. Staatsanwaltschaft, Polizei, Verfassungsschutz und Nachrichtendienste können demnach unter bestimmten Voraussetzungen auf die Daten zugreifen. Das Bundesverfassungsgericht sah darin jedoch einen Eingriff in die Freiheitsrechte und schränkte die Weitergabe an die Behörden im März auf schwere Straftaten ein. Die damalige einstweilige Anordnung betraf jedoch nur den Zugriff der Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Jetzt hat Karlsruhe den Zugriff auf die Verbindungsdaten erneut erschwert und die Dauer der einstweiligen Anordnung vom März um sechs Monate verlängert. Die Entscheidung vom März betraf nur den Zugriff der Staatsanwaltschaften und Gerichte – jetzt wurden der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abwehrdienst und die Polizeibehörden in Bayern und Thüringen einbezogen.
Diese Erweiterung wurde notwendig, weil Bayern und Thüringen im Sommer Gesetze beschlossen hatten, die der Polizei und in Bayern auch dem Landesverfassungsschutz einen Zugriff auf die Verbindungsdaten gestatteten. Das Verfassungsgericht untersagte der Polizei in Bayern und Thüringen dagegen den uneingeschränkten Abruf von Verbindungsdaten zur Gefahrenabwehr. Ansonsten könne die Polizei “weit reichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte auch unbeteiligter Dritter erhalten”, hieß es aus Karlsruhe.
Die einstweilige Anordnung gilt jetzt, bis der Erste Senat endgültig über die seit März anhängige Verfassungsbeschwerde von acht Bürgern entschieden hat. Dies wird für 2009 erwartet.
Die Gegner des Telekommunikationsgesetzes gehen nun davon aus, dass Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung insgesamt kippt und begrüßten die Entscheidung als Etappensieg. “Wir sind zuversichtlich, dass die exzessive Totalspeicherung unserer Verbindungs-, Standort- und Internetdaten auch weiterhin schrittweise in sich zusammenfallen wird”, teilte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit.
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