Aber auch aus der Internet-Wirtschaft, aus den Medien und von Organisationen ist Kritik an der Legitimierung der Online-Durchsuchung zu vernehmen. Ein “rechtsstaatlich absolut unzureichendes Ergebnis” sei der in der großen Koalition ausgehandelte Kompromiss zum Bundestrojaner, so die FDP-Fraktionschefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Ganz anders sieht das die SPD. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz erklärte gegenüber der “Zeit”, dass es sich bei dem Entwurf um das beste Polizeigesetz Deutschlands handle. Er sehe auch angesichts drohender Kompetenzüberschneidungen zwischen Bund und Ländern keine Alternative bei der Bekämpfung des Terrorismus.
“Wenn diese Regierung immer wieder den Kern der Freiheitsrechte verletzt, dann müssen wir nach Karlsruhe. Das werde ich den Abgeordneten meiner Fraktion auch für diesen Fall vorschlagen”, kündigte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast an.
Auch der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) will nun zum zweiten Mal wegen der geplanten Online-Durchsuchung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Denn auch der neue Entwurf könne seine Bedenken nicht ausräumen.
Am Mittwoch hatte die Koalition aus Union und SPD im Bundestag nach langem Ringen in den letzten strittigen Punkten eine Einigung erzielen können und hat einen gemeinsamen Entwurf verabschiedet. Der soll nun auch die umstrittene Online-Durchsuchung legitimieren. Kommende Woche könnte die Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes im Bundestag verabschiedet werden.
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