Online-Durchsuchung zum Scheitern verurteilt?
Nachdem die große Koalition im Bundestag trotz heftiger Kritik endlich zu einem Kompromiss über das so genannte BKA-Gesetz gefunden hat, droht der Entwurf nun im Bundesrat zu scheitern.
Denn im Bundestag leisteten FDP, Grüne wie auch die Linken erfolglos Widerstand gegen das Gesetz. Kritiker aus der Opposition fürchten durch das neue Gesetz eine neue Geheimpolizei mit weitreichenden Befugnissen. Laut Entwurf darf das BKA bei akuten Gefahren – aber auch zur Abwehr von drohenden Gefahren – zum Beispiel heimlich Computer ausspähen.
Problematisch an dem Entwurf ist zudem die Formulierung “wenn keine weitere Gefahr” mehr besteht. Denn damit entmachtet das Gesetz die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde und Prüfstellte, ob bei den Ermittlungen rechtskonform vorgegangen wird.
Diese Ansicht verfolgt der Staatsekretär des Bundesinnenministeriums Hansjörg Geiger in einem Gutachten zum Gesetzentwurf. Somit würde die Staatsanwaltschaft erst nach Abschluss der Ermittlungen zum Zuge kommen. Das BKA bekäme damit sozusagen freie Hand bei den Ermittlungen und laut Geiger wäre so ein Dauerkonflikt zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft vorprogrammiert.