Das Gremium, das die Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Raum kontrolliert, tritt einmal jährlich zusammen, um die wichtigsten Standpunkte abzustimmen. Trotz der massiven Proteste gegen die Google-Kamerateams in Schleswig-Holstein ist es offenbar nicht möglich, den Dienst in Deutschland zu verbieten. “Zur Aufgabe des Dienstes können wir Google nicht zwingen”, erklärt der Hamburger Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski. Man habe sich aber auch darauf geeinigt, dass Fotoaufnahmen unzulässig seien, die neben Autokennzeichen und Personen auch Hausnummern zeigen.
Das Street-View-Feature des Geographie-Dienstes Google Maps sorgt in Deutschland bereits seit geraumer Zeit für Aufregung. Ende September hatte das Auftauchen von Google-Kamerateams, die Aufnahmen von öffentlichen Straßen im Land machten, in Schleswig-Holstein heftige Proteste innerhalb der Bevölkerung ausgelöst. Der Internetkonzern hatte daraufhin erklärt, dass man im Jahr 2008 keine Rundumfotos aus der betroffenen Region anfertigen werde. “Die Datenschutzbehörden Deutschlands haben sich nun auf einen gemeinsamen Beschluss geeinigt, der demnächst veröffentlicht wird”, bestätigt Helga Naujok, Referatsleiterin des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Über dessen genauen Inhalt werde man erst nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung sprechen. “Die aktuelle Übereinkunft ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer Kompromisslösung. Fest steht aber, dass es kein Verbot der Street-View-Aufnahmen in Deutschland geben wird”, betont Naujok.
Von Datenschützern wurde Google in Bezug auf Street View bereits des Öfteren heftig kritisiert. “Die Datenerhebung von Wohnungen und Grundstücken zum Zweck der Internetveröffentlichung durch Google Street View verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz”, hatte etwa Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD), Anfang Oktober in einer vorgelegten rechtlichen Bewertung des Street-View-Dienstes festgestellt. Auch wenn die Daten aus dem allgemein zugänglichen Bereich heraus erfasst werden, würden gegenüber den Veröffentlichungsinteressen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegen, so die Auffassung Weicherts.
“Unser Dienst ist datenschutzrechtlich völlig legal”, kontert Google-Sprecher Kay Oberbeck. “Überall dort, wo wir Aufnahmen für Street View machen, halten wir uns an die gängige Rechtslage”, stellt Oberbeck klar. Diese sei oft von Land zu Land sehr unterschiedlich. Wenn sich jemand durch bestimmte Aufnahmen in seinen Persönlichkeitsrechten gestört fühle, habe er aber jederzeit die Möglichkeit, mit Google in Kontakt zu treten und seine Kritik zu begründen. “Ein Beanstandungsmechanismus für unverhältnismäßige Fotos war von Anfang an bei Street View integriert”, erläutert Oberbeck. Um den Dienst sicherer zu machen, habe man außerdem eine eigene Software entwickelt, die Gesichter von Personen unkenntlich macht.
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Breite Zustimmung für StreetView und Häuserfotos
Dass die meisten Internetnutzer gar nichts gegen Google StreetView und insbesondere die Abbildung von Häusern und Straßen im Internet haben beweist das Tagebuch-Portal annoknips.com. Es ist erst seit fünf Monaten online, aber User haben dort in Eigenregie schon mehr als 25000 Häuserfotos hochgeladen, mehr als 6500 davon öffentlich. annoknips.com hat darauf reagiert und seit kurzem Google StreetView in die eigene Anwendung eingebaut.
Breite Zustimmung für StreetView und Häuserfotos
"ass die meisten Internetnutzer gar nichts gegen Google StreetView und insbesondere die Abbildung von Häusern und Straßen im Internet haben beweist das Tagebuch-Portal annoknips.com."
Das beweist ja wohl garnicht. Nur weil ein paar benutzer Fotos hochladen heisst das noch lange nicht, daß DIE MEISTEN Internet Benutzer dem zustimmen. Außerdem sind Internetbenutzer nicht die einzigen deren Rechte hier verletzt werden. Es gibt auch noch Menschen die nicht fotographiert werden wollen die nicht das Internet nutzen.
Häuserfotos rechtmäßig
Bei der ganzen Diskussion wird übersehen, dass sich Gerichte schon seit Jahrzehnten mit der Panoramafreiheit befasst haben. annoknips.com hat auf der eigenen Seite im Pressebereich dazu sogar ein Merkblatt mit drei Musterentscheiden veröffentlicht. Unter anderem dabei ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass solche Aufnahmen eben gerade NICHT gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen und auch NICHT gegen Datenschutzrechte. Das ist schon im Jahr 1999 entschieden worden. Der BGH hat ähnlich geurteilt, außerdem wird ein LG und OLG Urteil zitiert, was ebenfalls feststellt, dass diese Fotos zulässig sind und auch deren Veröffentlichung.
Dass das "die meisten Internetnutzer" angeht, ist nicht nachprüfbar, aber eine sehr naheliegende Vermutung. Angesichts der aktuellen Wachstumsraten von annoknips.com, wo in den letzten Wochen täglich so an die 100 öffentliche Bilder hinzu gekommen sind, scheint es doch eine Menge Leute zu geben, die mit der Panoramafreiheit sehr gut leben. Auch der Deutsche Journalistenverband hat schon im Jahr 2008 sehr massiv für den Erhalt dieser wichtigen Freiheit gekämpft. Eine Einschränkung wäre halt auch eine massive Einschränkung von Grundrechten.
Ich bin in jedem Fall für den Erhalt solcher Plattformen wie StreetView und annoknips.com, weil diese Datensammlungen sehr viel mehr Gutes bewirken als dass sie tatsächlich irgendjemandem Schaden.