Bei dem Prozess handelte es sich um den weltweit ersten seiner Art, der einen Fall von Cyberbullying mit Todesfolge behandelte. Das erwartet milde Urteil hat bereits im Vorfeld der Bekanntgabe des Strafmaßes eine Debatte um Identitäten und Anonymität im Internet ausgelöst. Bei Cyberbullying handelt es sich um eine Art des Mobbings, bei der etwa diffamierende Fotos oder Videos bei Web-2.0-Portalen öffentlich eingestellt werden. “In Social Communitys werden manchmal Diskussionsgruppen gegründet, die allein der Lästerei über eine bestimmte Person – sei es nun ein Mitschüler, ein Lehrer oder ein anderer Internet-Teilnehmer – dienen”, erklärt Katja Knierim, Leiterin des Projekts Chats & Social Communitys von jugendschutz.net.
Vom schwersten Vorwurf, der Verschwörung zur Benutzung eines Computers, um emotionalen Schaden zuzufügen, wurde die 49-jährige Angeklagte freigesprochen. Anderenfalls hätte der Frau ein Strafmaß von bis zu 20 Jahren Haft gedroht. Schuldig gesprochen wurde sie hingegen im Fall des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen von MySpace, weshalb sie mit bis zu drei Jahren Haft sowie einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Dollar rechnen muss. Die irreführende MySpace-Seite sei ausschließlich zu dem Zweck geschaffen worden, um das Mädchen unter psychischen Druck zu setzen. Allerdings gebe es bisher keine rechtliche Grundlage, wegen online kommunizierter Grausamkeit verurteilt zu werden. Beleidigungen gegen die Tochter der Angeklagten durch das Opfer hätten den Anlass zu der Tat gegeben.
Die durch den Schuldspruch ausgelöste Debatte hinterfragt einerseits das Ausmaß der Strafe, die der Angeklagten droht. Diese würde vergleichsweise zu milde ausfallen, stellt man diesen Fall mit Todesfolge etwa den Urteilen gegen MySpace-Spammer oder bei Urheberrechtsverletzungen durch Musik-Piraterie gegenüber. Andererseits wird kritisiert, inwiefern die Anonymität im Internet beziehungsweise Pseudonyme oder beabsichtigte Falschangaben über die eigene Identität im Web als Verbrechen zu behandeln seien.
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