Nachbesserung bei Online-Durchsuchung gefordert
Der Hightech-Verband Bitkom hat erneut Nachbesserungen am neuen Gesetz zur Online-Durchsuchung von Computern gefordert. Der Bundesrat hatte das Gesetz am 28. November in seiner bisherigen Form abgelehnt.
Die Chance auf eine Verabschiedung besteht aber weiter, sofern die Bundesregierung wie angekündigt ein Vermittlungsverfahren einleitet. “Diese letzte Chance für Korrekturen darf nicht ungenutzt bleiben”, sagte www.bitkom.org/ Bitkom-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf. “Wir brauchen zwar bessere Grundlagen zur Kriminalitätsbekämpfung im Internet. Der aktuelle Gesetzentwurf ist aber zu Recht sehr umstritten, weil er Fehlentscheidungen enthält und wichtige Fragen offen lässt”, erläutert Kempf. Das so genannte BKA-Gesetz, in dem es um die Befugnisse des Bundeskriminalamts geht, war im Bundestag bereits verabschiedet worden. Mehrere Bundesländer fordern aber Änderungen und wollten den vorliegenden Gesetzestext daher bei der Abstimmung am vergangenen Freitag im Bundesrat nicht mittragen.
“Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung die Verhältnisse gewahrt bleiben. Die Privatsphäre unbescholtener PC-Nutzer darf nicht unnötig verletzt werden”, sagte Kempf. Das sieht der Bitkom nicht gewährleistet. So soll das Bundeskriminalamt in eiligen Fällen zunächst auch ohne richterliche Genehmigung PCs durchsuchen dürfen. Bitkom bemängelt zudem, dass zwar besonders geschütztes Material aus dem Kernbereich der Privatsphäre nicht verwertet werden darf, die Prüfung aber BKA-Mitarbeitern überlassen ist. “Das BKA soll in der Praxis weitgehend unkontrolliert entscheiden können – das darf nicht sein”, sagte Kempf. “Wenn es eilt, sollte mindestens ein Staatsanwalt die PC-Überwachung genehmigen, so wie es auch für Telefongespräche gilt. Und die Frage, welche intimen Daten von der Polizei nicht verwendet werden dürfen, muss Sache eines Richters sein”, führte Kempf weiter aus.
Online-Durchsuchungen greifen der Bitkom zufolge noch deutlich tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung. Deshalb dürften sie nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig sein. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht im Februar klargestellt. Es hat damals in einem ersten Urteil zu Online-Durchsuchungen ein “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” geschaffen. Dieses Computer-Grundrecht, das die Privatsphäre der Anwender schützen soll, sieht der Bitkom im aktuellen Gesetzestext nicht genügend berücksichtigt. Er müsse so umformuliert werden, dass Bürger und Unternehmen nicht verunsichert werden.
Der Gesetzgeber müsse zudem klarstellen, ob nur Computer von Verdächtigen durchsucht werden sollen oder auch Zentralrechner von E-Mail-Anbietern. Eine Razzia auf Servern der deutschen Internet-Anbieter bringe wenig und schade nur. Jeder Nutzer könne E-Mails problemlos über ausländische Provider verschicken.