Sonofon trage dazu bei, dass die schwedische Tauschbörse Urheberrechtsverletzungen begeht. Das aktuelle Urteil hat ein Berufungsgericht gefällt, nachdem Sonofon bereits im Februar diesen Jahres in erster Instanz verurteilt worden ist.
Die Klage ist von der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) eingebracht worden, die sich sehr erfreut über das Urteil zeigt und von einem Meilenstein im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen spricht. Das Urteil sei eine Bestätigung dafür, dass die Tauschbörse Pirate Bay nicht legal ist. John Kennedy, der Chef der IFPI, findet, dass das Urteil “einen Präzedenzfall für andere Länder darstellt und die Schlüsselrolle hervorhebt, die Internetprovider beim Schutz von Urheberrechten online einnehmen sollten.”
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Tele2 kann Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen. Die Downloadaktivitäten auf Pirate Bay laufen weiterhin unbehelligt von dem Verfahren. Das Urteil kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die schwedische Torrent-Tauschbörse gerade ihren fünften Geburtstag feiert. Zu Beginn des Monats nutzten rund 25 Millionen User die Downloadangebote auf Pirate Bay. Ob den Gründern und Betreibern des Portal jedoch zum Feiern zumute ist, ist fraglich. Die vier Schweden erwartet ein Gerichtsverfahren in Stockholm, die Anhörung ist für Februar geplant.
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