Apple muss sich derzeit mit der Beschwerde des 70-Jährigen Amerikaners William Gillis auseinander setzen, der dem Unternehmen vorwirft, die Kunden mit seinen Versprechungen in der iPhone-Werbung zu täuschen.
Gillis hatte Klage eingereicht, weil die von Apple in der Werbung für das iPhone 3G verwendeten Slogans seiner Auffassung nach falsche Behauptungen darstellen. Apple hatte das Gerät sinngemäß mit “Doppelt so schnell. Halber Preis” beworben.
In einer Stellungnahme des Unternehmens zu dem Verfahren heißt es, dass die Ansprüche der Klagenden hinfällig seien, weil die angeblich irreführenden Behauptungen solcher Natur waren, dass jeder vernünftige Mensch sich niemals auf sie als Fakten verlassen oder sie als solche missverstanden haben könnte.
Wörtlich heißt es: “Die Behauptungen des Klägers […] sind nicht haltbar, da die vermeintlich irreführenden Aussagen (in der Werbung) so getätigt wurden, dass keine rationale Person aus Sicht des Klägers ernsthaft darauf vertrauen oder Apples Aussagen als Fakten missverstanden hätte können.”
Seit dem Erscheinen des neuen iPhones sah sich Apple auch in Europa mit Klagen konfrontiert. In Großbritannien etwa untersagte die Aufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) Apple bereits zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres die Ausstrahlung einer TV-Werbung. Nutzer hatten sich mehrfach über falsche Aussagen bezüglich der Geschwindigkeit zur Internetnutzung des Mobiltelefons beschwert.
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