Das stammt von dem Urheberrechts-Experten Professor Matthias Leistner von der Universität Bonn und er gibt der 80.000 Einwohner zählenden Stadt Arnsberg für den Einkauf grünes Licht: “Anbieter von Gebrauchtsoftware sind grundsätzlich in der Lage, bei Beachtung der notwendigen Voraussetzungen Kommunen nutzungsfähige Software zu liefern, ohne dass es dafür einer Zustimmung des Herstellers bedarf”, so Leistner in seinem Gutachten.
“Als Kommune müssen wir uns mehr Handlungsmöglichkeiten schaffen, um unsere eigentlichen Aufgaben zu erfüllen”, betont Bürgermeister Hans-Josef Vogel. “Für Software wollen wir nicht mehr ausgeben, als unbedingt nötig”, so Vogel weiter. Die eingesparten Mittel sollen in Infrastruktur, Bildung, Soziales und Kultur investiert werden. So erklärt sich das Interesse für Software vom Gebrauchtmarkt.
Das bei der Universität Bonn in Auftrag gegebene Gutachten soll die Rechtmäßigkeit des Erwerbs gebrauchter Lizenzen bewerten. Leistner kommt zu dem Ergebnis, dass auch der Kauf von aus einem Volumenvertrag abgespaltenen Lizenzpaketen rechtlich nicht zu beanstanden sei.
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