Die Änderung der Garantieregelungen betrifft einzeln verkaufte Festplatten von Seagate, die für die Verwendung in Elektronikgeräten, Notebooks und Speicherprodukten gedacht sind und über autorisierte Händler vertrieben werden. Enterprise-Produkte und die externen Festplatten von Maxtor und Seagate sind nicht betroffen. Für sie gilt weiterhin eine fünfjährige Garantie.
Betroffen sind unter anderem die Produktreihen Barracuda 7200 und Diamondmax für Desktop-Computer sowie Momentus 7200, Momentus 5400 und MobileMax für Notebooks. Die geänderte Garantiezeit gilt für alle Laufwerke, die nach dem 3. Januar 2009 ausgeliefert werden.
Seagate will durch die Verkürzung der Garantiedauer offenbar Kosten sparen. Das Unternehmen passt sich nach eigenen Angaben damit den Marktgegebenheiten an. In den meisten Fällen soll die dreijährige Laufzeit nach Unternehmensangaben zudem ausreichen. “Nach unseren Informationen erfolgen 95 Prozent aller Retouren in den ersten drei Jahren”, hieß es.
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Werbung mit Garantie
Kennt sich jemand mit der Werbung in Verbindung mit einer Garantie aus? Konkret: Wenn ein Onlineshop für Schafwolle ein Artikel in Kombination mit einer dreijährigen Gewährleistung annonciert, ohne in der Werbung den Verbraucher auf seine gesetzlichen Rechte hinzuweisen und die Voraussetzungen der Garantie aufzuzeigen, ist diese Werbung dann rechtswidrig? Muss es also ein Internetverkäufer unterlassen, mit Garantien ohne gesetzliche Informationspflichten Reklame zu machen?
@Gavin
Wieso sollte ein Händler zu sowas verpflichtet sein?
Das Gesetz besagt: Gewährleistung für 6/24 Monate. Was er weitergehend an Garantie bietet und an welche Bedingungen er das im Kleingedruckten knüpft, bleibt ihm selbst überlassen. Hast du schonmal eine Garantieerweiterung für einen Neuwagen abgeschlossen? - Für mein Fahrzeug habe ich da ein 40-seitiges A5-Heftchen mit den Garantiebedingungen bekommen...
Verpflichtet ist der Händler nur dazu, dich bzgl. der Rückgabe zu belehren und dir seine AGB vorzulegen.