Am 15. Dezember 1983 fiel der Richterspruch. Dieses Datum haben am Montag Politiker, Juristen und Datenschützer in Karlsruhe festlich begangen. Denn dieses Urteil gilt als die Geburtsstunde des Datenschutzes in Deutschland, schließlich wurde damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verankert.
Angesichts stetig neuer Datenskandale und einer immer umfassenderen Überwachung der Bürger warnten Datenschützer, dass die Privatsphäre “so gefährdet wie nie zuvor” sei. Dabei sei es nicht der Staat alleine, der heute in die Privatsphäre der Bürger eindringt. Inzwischen stellten personenbezogene Daten auch einen großen wirtschaftlichen Wert dar.
Daher forderten die Datenschutzbeauftragten in einem gemeinsamen Aufruf “angemessene rechtliche Grenzen” für die kommerzielle Nutzung von Personendaten. Diese würden von der freien Wirtschaft wie eine “frei verfügbare Ressource” angesehen und die würde so weit wie möglich ausgenutzt.
Der Präsident des deutschen Verfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, forderte, der Staat müsse seine Bürger stärker vor Datenmissbrauch schützen. So verpflichte auch das Volkszählungsurteil den Staat ein “angemessenes Schutzregime” für seine Bürger zu errichten. Dies dürfe sich jedoch nicht in Selbstverpflichtungen der Wirtschaft erschöpfen. Vielmehr müsse der Staat “selbst eine verbindliche Ordnung konstituieren”.
Denn was durch das Volksurteil vor 25 Jahren auf staatlicher Seite abgewendet wurde, drohe nun erneut. Und zwar in Form von immer umfangreicheren Datenmengen, die weltweit elektronisch gespeichert werden. Diese ermöglichen es, Persönlichkeitsprofile “von jedem von uns” zu erstellen. Papier: “Dadurch würde der im Volkszählungsurteil für unzulässig befundene Super-Gau des Datenschutzes Wirklichkeit werden, allerdings herbeigeführt durch die Hände Privater.”
Zudem ‘vergesse’ das Internet nichts. Auch diese Tatsache scheint eine “zweckwidrige Verwendung” der von heute im Internet kommunizierten Daten in der Zukunft geradezu vorzuprogrammieren.
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