Die Unternehmen verklagen Volterra wegen einer mutmaßlichen Täuschung des US-amerikanischen Patentamtes, dem United States Patent and Trademark Office, sowie wegen möglicher Kartellrechtsverstöße. Primarion und Infineon Technologies North America machen ferner geltend, dass die in der Klageschrift genannten Volterra-Patente ungültig sind und folglich nicht von ihnen verletzt wurden, wie es jetzt in einer Mitteilung heißt.
Voterra hat Mitte November gegen Primarion und Infineon vor dem US District Court for the Northern District of California ein wegen einer Patentverletzung geklagt. In ihrer Gegenklage bringen Primarion und Infineon nun vor dem gleichen Gericht vor, dass der Erfinder Anthony J. Stratakos seine Publikation aus dem Jahr 1995 beim United States Patent and Trademark Office nicht vorlegte, als er zwei Jahre später in 1997 seinen Antrag für die US-Patente Nr. 6,020,729 und 6,225,795 (beide mit dem Titel “Discrete-Time Sampling of Data For Use In Switching Regulators”) einreichte.
Anthony J. Stratakos wird auf der Volterra-Website als Gründer und “Chief Scientist” des Unternehmens geführt. Die Gegenklage macht zudem geltend, dass seine Publikation aus dem Jahr 1995 von der University of California in Berkeley veröffentlicht wurde und das Dokument die vermeintliche Erfindung bereits offenlegt, auf die sich die beiden Volterra-Patente beziehen.
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