Mit dem Gesetz erhält das Bundeskriminalamt erstmals das Recht, zur Abwehr terroristischer Gefahren auch vorbeugend zu ermitteln. Dass heißt, es gibt jetzt eine rechtliche Grundlage, private Computer online zu durchsuchen.
Das BKA erhalte damit im Kampf gegen den internationalen Terrorismus die erforderlichen Befugnisse, auch hinsichtlich der “wichtigen Aufgabe der Prävention, also der Gefahrenabwehr”, sagte Schäuble. Mit Blick auf die Kritik von Opposition und Berufsverbänden sagte er, die Regelungen zum Zeugnisverweigerungsrecht bestimmter Berufsgeheimnisträger seien analog zur Strafprozessordnung ausgestaltet.
FDP, Grüne und die Linke lehnen das BKA-Gesetz als verfassungswidrig ab. FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach in Berlin von einem “schwarzen Tag für die Grundrechte in diesem Land”. Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz kündigte an, ihre Fraktion werde alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um gegen das BKA-Gesetz zu klagen. Innenminister Schäuble sieht einer möglichen Klage gelassen gegenüber. Er sei sich sicher, dass das Gesetz einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalte.
Der Bundesrat hatte zunächst Ende November wegen Widerstands aus der SPD dem BKA-Gesetz in seiner ursprünglichen Form nicht zugestimmt, worauf der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Der Ausschuss beschloss, dass bei der heimlichen Online-Durchsuchung immer ein Richter die Genehmigung erteilen muss. Die Möglichkeit für das BKA, in Eilfällen bei “Gefahr im Verzug” diese Durchsuchung zu starten und die richterliche Genehmigung erst im Nachhinein einzuholen, wurde gestrichen.
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