Statt auf die abschreckende Wirkung von Klagen gegen die Nutzung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützter Musik zu setzen, wollen die großen US-Labels nun Verwarnungen aussprechen.

Dazu arbeiten die Labels mit Internetprovidern zusammen. Wer trotz Verwarnung wieder Musik zu Download bereitstellt, wird vom Internetzugang gesperrt. Ganz richtig scheint diese Aussage der RIAA jedoch nicht zu sein, denn es gibt nach wie vor Beispiele, dass die Musikindustrie Datentauscher vor Gericht zitiert.

Nun sollen jedoch die Provider die Nutzer auf die Urheberrechtsverletzung hinweisen. Bei Wiederholungen wird dann der Zugang entweder ganz gesperrt, oder der Provider drosselt die Übertragungsgeschwindigkeit. Bislang teilte die RIAA jedoch nicht mit, mit welchen Anbieter diese Vereinbarung getroffen wurde. Zudem müssten noch einige Details ausgearbeitet werden.

Laut Wall Street Journal soll diese Vereinbarung auf Druck eines US-Staatsanwalts zustande gekommen sein, der gegen die Massenklagen des Industrieverbandes vorgehen will. Seit 2003 wurden von der Musikindustrie 35.000 Klagen angestrengt. Inzwischen scheinen jedoch die Anwaltskosten die Gewinne aus Strafzahlungen zu übersteigen. Laufende Verfahren sollen jetzt noch zu Ende gebracht werden.

Silicon-Redaktion

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