Nach Feststellung der zuständigen Beschlusskammer sei der Missbrauchstatbestand des Paragraph 42 TKG (Telekommunikationsgesetz) auf Vertragslaufzeiten nicht anwendbar, teilte die Bundesnetzagentur mit.
Infolge des HanseNet-Antrags habe die Bundesnetzagentur das Verhalten der Beteiligten dennoch überprüft. Als Ergebnis sei festzustellen, dass derzeit keine Gründe bestehen, die die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens rechtfertigen.
“Der Verbraucher sollte sich vor Vertragsabschlüssen jedweder Art über die zeitliche Bindung klar werden und diese bei Vertragsabschluss mit ins Kalkül ziehen”, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Telekom hat angekündigt, ab Januar 2009 die Laufzeiten des Tarifes Call&Surf-Basic von 24 Monaten wieder auf 12 Monate zu senken. Neukunden erhalten damit Gelegenheit, in einer überschaubaren Frist Erfahrungen mit dem Angebot aus Telefonanschluss, Internet und Flatrate zu machen.
 
 
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