Nach Feststellung der zuständigen Beschlusskammer sei der Missbrauchstatbestand des Paragraph 42 TKG (Telekommunikationsgesetz) auf Vertragslaufzeiten nicht anwendbar, teilte die Bundesnetzagentur mit.
Infolge des HanseNet-Antrags habe die Bundesnetzagentur das Verhalten der Beteiligten dennoch überprüft. Als Ergebnis sei festzustellen, dass derzeit keine Gründe bestehen, die die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens rechtfertigen.
“Der Verbraucher sollte sich vor Vertragsabschlüssen jedweder Art über die zeitliche Bindung klar werden und diese bei Vertragsabschluss mit ins Kalkül ziehen”, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Telekom hat angekündigt, ab Januar 2009 die Laufzeiten des Tarifes Call&Surf-Basic von 24 Monaten wieder auf 12 Monate zu senken. Neukunden erhalten damit Gelegenheit, in einer überschaubaren Frist Erfahrungen mit dem Angebot aus Telefonanschluss, Internet und Flatrate zu machen.
 
 
Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.
Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.
KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…
Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…
Die Auswahl einer Lösung sollte anhand von echten Leistungsindikatoren erfolgen, um echte KI von Behauptungen…
Interdisziplinäres Lenkungsgremium mit Experten aus den Bereichen IT, Medizin, Pflege und Verwaltung sorgt für die…