Nach Feststellung der zuständigen Beschlusskammer sei der Missbrauchstatbestand des Paragraph 42 TKG (Telekommunikationsgesetz) auf Vertragslaufzeiten nicht anwendbar, teilte die Bundesnetzagentur mit.
Infolge des HanseNet-Antrags habe die Bundesnetzagentur das Verhalten der Beteiligten dennoch überprüft. Als Ergebnis sei festzustellen, dass derzeit keine Gründe bestehen, die die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens rechtfertigen.
“Der Verbraucher sollte sich vor Vertragsabschlüssen jedweder Art über die zeitliche Bindung klar werden und diese bei Vertragsabschluss mit ins Kalkül ziehen”, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Telekom hat angekündigt, ab Januar 2009 die Laufzeiten des Tarifes Call&Surf-Basic von 24 Monaten wieder auf 12 Monate zu senken. Neukunden erhalten damit Gelegenheit, in einer überschaubaren Frist Erfahrungen mit dem Angebot aus Telefonanschluss, Internet und Flatrate zu machen.
 
 
Angriffe auf APIs und Webanwendungen sind zwischen Januar 2023 und Juni 2024 von knapp 14…
Mit täglich über 45.000 eingehenden E-Mails ist die IT-Abteilung des Klinikums durch Anhänge und raffinierte…
Bau- und Fertigungsspezialist investiert in die S/4HANA-Migration und geht mit RISE WITH SAP in die…
Trends 2025: Rasante Entwicklungen bei Automatisierung, KI und in vielen anderen Bereichen lassen Unternehmen nicht…
DHL Supply Chain nutzt generative KI-Anwendungen für Datenbereinigung und präzisere Beantwortung von Angebotsanforderungen (RFQ).
Marke mtu will globale Serviceabläufe optimieren und strategische Ziele hinsichtlich Effizienz, Nachhaltigkeit und Wachstum unterstützen.