Intel hatte in dem laufenden Katellverfahren beim Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) einen Antrag auf Verlängerung gestellt, um weitere entlastende Dokumente für die Verteidigung sammeln zu können.
Intel wird unter anderem vorgeworfen, mit unfairen Mitteln den Konkurrenten AMD aus dem Markt gedrängt zu haben. So soll Intel in Deutschland den zur Metrogruppe zählenden Einzelhandelsketten Saturn und Mediamarkt Rabatte gewährt haben, um keine Rechner mit AMD-Prozessoren ins Sortiment aufzunehmen. Bis heute sucht man in einem Mediamarkt in Deutschland meist vergeblich nach einem Desktop oder Notebook mit AMD-CPU.
Intel hingegen wehrt sich gegen die Vorwürfe und erklärt, man habe sich nichts vorzuwerfen, die Geschäftspraktiken deckten sich mit geltendem Recht und bedeuteten für den Konsumenten keinen Schaden.
“Intel ist zwar von der Entscheidung enttäuscht, dennoch wird diese Verordnung keinen Auswirkungen auf den Ausgang des Verfahrens haben”, hieß es von Intel in einer Stellungnahme. Es seien jedoch von AMD einige Dokumente eingegeben worden, aus denen hervorgeht, dass weitere relevante Dokumente vorhanden sein müssen.
AMD hingegen begrüßt die Entscheidung des Gerichtes: “Intels Antrag war lediglich ein Versuch, den Prozess der Entscheidungsfindung zu verzögern.” Daher sei die Anweisung völlig richtig. Im Zuge dieser Anordnung, ist die Kommission jetzt nicht mehr verpflichtet, weitere Dokumentationen, die der Verteidigung Intels dienen, in dem Verfahren zu berücksichtigen.
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