“De-Mail” soll Mailverkehr sicherer machen
Für den vertraulichen Versand von Dokumenten und Geschäftsunterlagen hat das deutsche Bundeskabinett am gestrigen Mittwoch einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Einführung einer kostenpflichtigen “De-Mail” vorsieht.
Der Gesetzesentwurf regelt die Anforderungen an die Ausgestaltung der De-Mail. Ab 2010 soll die De-Mail von akkreditierten Anbietern angeboten werden. Für die Akkreditierung müssen strenge Auflagen für den Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz erfüllt werden.
Bürger, Behörden und Unternehmen können diese Mailadresse dann bei einem Provider ihrer Wahl einrichten lassen. Wie bei der Eröffnung eines Bankkontos ist dafür eine sichere Identifizierung erforderlich. Nach Angaben der Regierung erfolgt der Versand der De-Mail über extra gesicherte Kanäle, so dass die Nachrichten vor unberechtigten Zugriffen geschützt sind. Nach Angaben des Innenministeriums soll es mit diesem Mail-Account dann auch möglich sein Rechnungen, Bescheinigungen und vertrauliche Geschäftsunterlagen über das Internet zu senden und zu empfangen.
Die Absender können auf Wunsch nach Absenden der E-Mail eine Bestätigung mit elektronischer Signatur vom Empfänger anfordern. Für die Absicherung, dass die Mail auch beim Empfänger angekommen ist, fallen jedoch zusätzliche Gebühren an.
Der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte diesen Gesetzesentwurf. Er kritisierte jedoch, dass es nicht ausreiche, dass De-Mail-Anbieter untereinander verschlüsselt kommunizieren, da die Nachrichten weiterhin von Dritten gelesen und verändert werden könnten. Er fordere eine “Kommunikation durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsslung zwischen Absender und Empfänger”. Außerdem sieht er Nachteile für Bürger, die keine De-Mail-Adresse in das Melderegister eintragen lassen. Und ob eine strikte Trennung zwischen dem privaten Postfach und dem De-Mail-Postfach praxistauglich ist, zweifelt Schaar auch an.