Der Ebay-Verkäufer musste nach der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts über 3000 Euro zahlen, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Er hatte in einer Privatauktion ein gebrauchtes Navigationssystem zum Preis von 72 Euro angeboten. Für die Abbildung des Gerätes hatte er ein hochwertiges Produktfoto aus dem Internet runtergeladen, wie es auch der Hersteller für seine Webseite verwendet.
Der Verkäufer hatte auf eine Abmahnung des Unternehmens nicht reagiert. Daraufhin zog der Hersteller vor das Landgericht Potsdam, welches vorerst die Klage ablehnte. Der Kläger hatte einen Betrag von knapp 700 Euro geltend gemacht. In den Kosten waren Lizenzgebühren, ein Honorar und auch die Kosten für die anwaltliche Abmahnung enthalten. In zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht hatte der Hersteller nachgewiesen, dass er Urheber der verwendeten Produktbilder ist, woraufhin der Beklagte eine Unterlassungserklärung abgab.
Die Richter des Oberlandesgerichtes entschieden schließlich, dass der Verkäufer des Geräts die gesamten Kosten des Verfahrens in Höhe von rund 3000 Euro zu tragen habe. Außerdem verurteilten sie den Mann zur Zahlung von 40 Euro Schadensersatz und 100 Euro Abmahnkosten.
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na toll
Prima - da stellt wer ein Foto ins Web. Jedes Kind weiß, daß man die Inhalte damit jedermann verfügbar macht.
Dann wartet man, bis einer das Foto verwendet, mahnt ihn ab und hat auf einfachste Art Geld gemacht.
Wenn ich nicht will, daß meine Bilder im Web kursieren, stelle ich sie bitteschön nicht ein. Oder ich verwende Bilderdienste, die einen Download nicht zulassen. Aber das wollen die Abmahner ja grade eben nicht .....
Bilder-Abzockerei
Zum einen gehören die Namen solcher Abmahner veröffentlicht, zum anderen entwickeln sich die Gesetzgebung und Rechtssprechung der Bananenreupublik Deutschland nur noch in eine Richtung: Der Bürger wird nur noch als Abzockerobjekt für Lobbyisten und die ihnen mit Kniefall dienenden Politiker betrachtet. Richter, die unfähig sind, zwischen dem kleinen gelegentlichen Missetäter und einem gewerblich massenhaft missbrauchenten "Täter" zu differenzieren, gehören gefeuert.
Seit einem Jahr laufen ja auch Massenforderungen und massenweise Abmahnungen von Getty Images, die Webseiten durch Crawler einer israelischen Firma nutzen, Bildmaterial suchen.
Das heutige Urheberrecht ist eine Geschichte, der wir mit unserm traditionellen deutschen Rechtsverständnis nur schwer folgen können. In uns ist fest drin, dass wir auch "schuld" sein müssen, wenn wir für etwas haften sollen. So ist es auch grundsätzlich im deutschen Recht. Mit der zunehmenden Europäisierung des Rechts fließen bei uns zunehmend Rechtstraditionen anderer Nationen ein, die uns, gelinde gesagt, fremd sind. Dies gilt umso mehr, als dass wir Deutschen das Glück hatten, über ein sehr ausgefeiltes bürgerliches Recht zu verfügen.
Das Urheberrecht ist weitgehend harmonisiert und es enthält leider auch solche Gurken wie das Prinzip der Nutzungshaftung ohne Verschulden. Das macht es so schwer, sich vernünftig dagegen zu wehren. Falls der Abmahnende tatsächlich die Rechte an einem Bild hat, dürfen die zuschlagen. Als Nutzer bleibt nur die Möglichkeit, sich denjenigen zu greifen, der einem das vermeintlich urheberrechtsfreie Bild zur Verfügung gestellt hat.
Die IHK´s haben meines Wissens immer wieder erhebliche Probleme mit teilweise aggressiven Versuchen der Durchsetzung vermeintlicher Urheberrechtansprüche, insbesondere bei Kartenmaterial, aber auch wegen privater Verwertungsgesellschaften wie z.B. der VG Media.
Also Vorsicht, der Bürger ist nur noch Freiwild für solche Leute. Den Anstand besitzen, jemanden zu verwarnen, gibt es nicht. Die wollen lediglich Kasse machen und stürzen sich auf jeden "Übertreter" wie ein Rudel ausgemergelter Wölfe.
Moment mal
Der Herr hat ein Bild von einer anderen Website geklaut und verwendet. Ist doch klar, dass so etwas verboten ist. Wo lebt denn der Mensch?
Es gibt nun einmal Gesetze, die jeder mündige Bürger kennen sollte. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Es wäre kein Problem gewesen, mit dem Handy oder einer Kamera selbst ein Bild zu schießen. Aber diese "Mühe" wollte sich der gute Mann wohl nicht machen und hat sich lieber ein professionell gestaltetes Bild von Jemand anders "geliehen".
Nur weil eine Firma eigens hergestellte und bezahlte Fotos auf ihren eigenen Webseiten benutzt, bedeutet das nicht, dass sie Freeware sind. Das sollte mittlerweile jedem Menschen klar sein, denn dazu gab es genug Urteile.
Die Kosten wären anfangs auch noch viel niedriger gewesen, aber er sah ja nicht ein, überhaupt etwas zu zahlen. Das kann er jetzt unter Erfahrung abbuchen.
Wenn ich selbst eine Webpräsenz für meine Firma aufbauen und viel Geld für professionelle Fotos ausgeben würde, dann wäre ich auch sauer, wenn andere Menschen die Fotos missbrauchen, um damit auch noch etwas zu verkaufen.
Schutz
Dass sich der Beklagte "beratungsresistent" zeigte - nun dafür bezahlt er jetzt eben etwas mehr. Hätte er eingelenkt, wäre es glimpflicher ausgegangen.
Ich möchte folgendes Beispiel an den Start bringen: wenn ich nicht will, dass mir etwas geklaut wird, muss ich es schützen, oder? Wenn ich den Schutz unterlasse, kann ich mir den Anruf bei meiner Versicherung sparen. Auch auf eine Verurteilung des Diebes wirkt es sich günstiger aus, da ich durch die Unterlassung des Schutzes quasi zum Diebstahl eingeladen habe.
So, wenn ich nun Bilder auf einer Webseite bereitstelle, kann ich auch einen Download verhindern. Wer das nicht tut, sollte zumindest eine Teilschuld tragen.
Teilschuld?!
Das HTTP-Protokoll sieht vor, dass Bilder vom Browser heruntergeladen werden. Anders könnten sie gar nicht dargestellt werden. Man muss also nur den Cache des Browsers auszulesen. Von daher kann man nicht gegen Bilderklau schützen.
Klickschutz durch Überlagerung der Bilder mit transparenten Layern ist mit Tools leicht auszuhebeln. Es gab auch mal ein Programm, welches Bilder in Einzelteile zerschnitt und diese dann auf der Website wieder zusammensetzte.
Aber diese Techniken haben sich kaum durchgesetzt, denn erstens werden sie nicht von gängigen Design-Programmen unterstützt, und zweitens nutzt man im Zweifelsfall ein kostenloses Screenshotprogramm und das wars.
Es geht hier um das Urheberrecht, und das sieht meines Wissens nach keine Mitschuld des Besitzers vor. Ich kann meine Bilder in meine Emails hängen und trotzdem darf Niemand anders sie benutzen.
Das ist geltendes Recht in Deutschland.
Teilschuld!
@Thomas F.
geltendes Recht habe ich nicht angezweifelt, oder?
"Tools" sind z.B. auch ein Dietrich, um ein Türschloss zu öffnen oder ein Hammer, um eine Scheibe einzuschlagen. Wenn Tools eingesetzt werden müssen, kann ich davon ausgehen, dass das zu entwendende Objekt im weitesten Sinne geschützt ist. Sind Tools anzuwenden, ist die Hemmschwelle erhöht und man geht ebenso von erhöhter krimineller Energie aus.
Als Schutzmaßnahme könnte ich mir z.B. Wasserzeichen vorstellen. Das schützt natürlich nicht vor einem Download, zeigt dem Nutzer aber dann auch sichtbar an, wem das Bild gehört.
Kopieren ist nicht gleich öffentlich Benutzen
Jedem Menschen muss klar sein, dass Fotos, die auf einer kommerziellen Website Produkte bewerben, Eigentum der jeweiligen Firma sind und nicht ungefragt durch Dritte genutzt werden dürfen; vor allem nicht gewerblich, um quasi in Konkurrenz zu der Firma zu treten. Einer solchen Firma Teilschuld zuzuschreiben, halte ich für völlig an den Haaren herbeigezogen.
Es geht nicht um Diebstahl oder Raub, sondern um Urheberrechtsverletzung.
In der "Softwarewelt" ist das Kopieren von völlig ungesicherten Daten, die damit nicht als geschützt gelten, straffrei. Das hat aber nichts mit der Benutzung urheberrechtlich geschützten Materials zu tun. Dieses muss nicht abgesichert werden, um nicht BENUTZT werden zu dürfen. Das KOPIEREN dieses Materials ist ja nicht unter Strafe gestellt. Andernfalls würde sich jeder Benutzer eines Browsers mit Cache strafbar machen.
Wird der Unterschied jetzt deutlich?
TomTom
Hallo,
ich glaube dahinter steckt TomTom. Der Name wurde ja überalldurch "Navigationsherstelelr" ersetzt. Jedenfalls habe ich heute die Meldung bekommen das ebay meine Auktion entfernt hat aus urheberrechtlichen Gründen und da war eine tomtom.com E-mail als rückadresse angegeben.
ich habe aber kein produktfoto verwendet sondern ein selbst geschossenes des PDA Gerätes und von teilen des zubehörs
Ich habe einen PDA und TomTom Soft udn Zubehör angeboten. Alles original vor einigen ajhren gekauft
ebay sagt rein garnix warum udnnimmt einfach die Auktion raus weil eine große Firma irgendwas behauptet. Was sie behauptenw eis ich nicht. Ich bin sauer, richtig sauer. Tomtom ist als nächstes Navi für mich gestorben!
Unklare Wiedergabe
Die liebe Anja hat da ein Urteil völlig falsch referiert:
Die geringen Beträge für Schadesnsersatz (dieser in Höhe fiktiver Lizensgebühren) und die Abmahnkosten passen nun wirklich nicht zu den 3.000 EUR, auch wenn es zwei Instanzen waren.