Ein Internetnutzer, der die Internetseite des Bundesjustizministeriums mehrmals aufgesucht hatte, verklagte die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträgerin des Bundesjustizministeriums. Das Bundesjustizministerium hatte für 14 Tage unter anderem die IP-Adressen der Seitenbesucher des Ministeriums gespeichert.
Der Kläger war der Auffassung, dass IP-Adressen personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts darstellen und begehrte Unterlassung der Speicherung dieser Daten für die Zukunft sowie Löschung aller bisher gesammelten Daten. Die Gerichte gaben dem Kläger recht, sodass das Ministerium keine IP-Adressen mehr speichern durfte, ohne die für personenbezogene Daten geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Die gesetzlichen Bestimmungen oder zumindest die Rechtsauffassungen der Gerichte sind in anderen Ländern teilweise nicht so streng wie in Deutschland. Somit wirft die Verwendung von Software wie Google Analytics in vielen dieser Länder keine derartigen rechtlichen Probleme auf.
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Datenschützer prüfen die Rechtmäßigkeit von Google Analytics.
Ich werde nicht müde es zu betonen:
Google Analytics speichert keine IP Adressen.
Wenn aber die _Übertragung_ der IP das Problem bei der Verwendung von Google Analytics ist so trifft diese Problamtik auch auf viele andere Webdienste zu.
Ausführlich gehe ich hier darauf ein:
http://www.werning.com/blog/2008/07/das-problem-datenschutzer-prufen-die-rechtmasigkeit-von-google-analytics/
So macht sich Google Analytics auf dem iPhone
Ich doch überrascht wie selektiv das Wahrnehmungsvermögen ist. Würde man dies von Microsoft nur ansatzweise vermuten, was Google offensichtlich macht, wäre der Aufschrei groß. Übrigens: CongStar verweist in seine AGBs explizit darauf, dass Google Analytics die IP-Adresse speichert, das Webverhalten aufzeichnet, es in die USA übermittelt und die Erkenntnisse daraus an Dritte verkauft.
Noch Fragen?