Bundesrat nickt digitalen Ausweis ab
Ohne Debatte wurde heute der elektronische Personalausweis im Bundesrat durchgewinkt. Die Mitglieder des Regierungsorgans haben das bereits im Dezember im Bundestag beschlossene Gesetz über biometrische Ausweise passieren lassen. Die anfänglichen Fragen rund um den Datenschutz und Bürgerschutz vor Ausspionieren haben sich gelegt.
Wer ab dem November 2010 einen Personalausweis beantragt, soll die neuen, scheckkartengroßen Dokumente erhalten.
Der neue Ausweis enthält einen kontaktlos auslesbaren Chip und hat sich anfangs deshalb viel Kritik zugezogen. Die letzten Kritiker, die in Berichten der Fachpresse – etwa bei heise – zitiert werden, sind beim Chaos Computer Club zu finden. Daneben enthält das Dokument nach den Angaben auch Informationen über zwei Fingerabdrücke und ein biometrisches Gesichtsbild. Das Abgeben der zwei Fingerabdrücke ist optional und auf Wunsch der Länder sollen Bürger, die die Abdrücke nicht abgeben wollen, nicht benachteiligt oder unter Verdacht gestellt werden dürfen.
Außerdem soll die Karte auch Internetfähig sein. Das heißt, dass auf Wunsch Providern – wie etwa der Deutschen Telekom – die Erlaubnis erteilt wird, die Daten bei Behördengängen und ähnlichem zu übermitteln und damit auch zu “sehen”. Dazu müssen die Diensteanbieter ein Zertifikat an den Inhaber schicken und dieser muss die Einsehbarkeit gewissermaßen erlauben.