Nach Ansicht des Unternehmens stellt das Freischalten des Smartphones einen Verstoß gegen den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) dar.
Die EFF will nun erreichen, dass das US Copyright Office
als für das Urheberrecht zuständige Behörde eine Ausnahmeregelung für iPhone-Besitzer erlässt, die ihr Gerät freigeschaltet haben. Apple lehnt diese Forderung mit der Begründung ab, dass bereits der Vorgang der Freischaltung eine Urheberrechtsverletzung darstelle.
Die für das Jailbreaking benutzten Techniken modifizieren den Bootloader und das Betriebssystem des iPhone, die urheberrechtlich geschützt sind. In diesen Änderungen sieht Apple bereits eine Verletzung seines geistigen Eigentums. Nach Ansicht der EFF fallen die Manipulationen jedoch unter die Fair-Use-Doktrin, die mögliche Ausnahmen zum US-Urheberrecht enthält.
Mit ähnlichen Argumenten geht Apple rechtlich gegen Psystar vor, den Hersteller des Mac-Klons ‘Open Computer’. Anbieter von Jailbreak-Programmen hat Apple bisher noch nicht verklagt. Viele Anwender haben bereits ihr iPhone freigeschaltet. Erst kürzlich wurden zwei Tools vorgestellt, die ‘Copy and Paste’ realisieren.
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