Keine Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets

Ein Kläger forderte von Google die Löschung mehrerer Suchergebnisse, in denen sein Name in Zusammenhang mit Immobilienbetrug als “Snippets” erwähnt wurde. Das Landgericht Hamburg lehnte dies in einem Hauptsacheverfahren ab (Urt. v. 09.01.2009 – Az.: 324 O 867/06).

Der nach ständiger Rechtsprechung anzunehmende Grundsatz, dass schon eine von mehreren Deutungsmöglichkeiten ausreiche, um eine Rechtswidrigkeit zu bejahen, greife bei Suchmaschinen ausnahmsweise nicht. Dies ergebe sich aus der gebotenen Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit, die durch eine Suchmaschine in entscheidendem Maß gefördert werde. Ohne den Einsatz von Suchmaschinen wäre nämlich eine sinnvolle Nutzung der Informationsfülle im World Wide Web nicht möglich. Angesichts der ungeheuren Anzahl der zu erfassenden Websites komme für die Erfassung, Übernahme und Darstellung nur ein automatisiertes Verfahren in Betracht.

Auch eine Mitstörer-Haftung für die Verlinkung auf eine Webseite, die wiederum auf die rechtswidrige Seite eines Dritten verlinke, komme nicht in Betracht, denn andernfalls wäre eine uferlose, unzumutbare Haftung das Ergebnis.

Leitsätze:

  • 1. Zeigt eine Suchmaschine bei ihren Suchtreffern in der Überschrift rechtlich problematische Äußerungen an, heißt dies nicht zwingend, dass diese Äußerungen sich auf die im weiteren Text der Seite genannten Personen bezieht. Ein solcher Rückschluss liegt schon deshalb fern, weil es sich um eine Suchmaschine handelt, deren Eintragungen – für den Nutzer offenkundig – nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern das Ergebnis eines automatisierten Vorgangs sind. Dem durchschnittlichen Nutzer ist bekannt, dass eine Suchmaschine, die weite Teile des Internets mit milliardenfachen Websites erfasst, die gefundene Seite ohne menschliche Einwirkung nach darin vorkommenden Begriffen erfasst, registriert und bei Aufruf darin vorhandener Begriffe ihre Internetadresse zusammen mit einzelnen Textteilen anzeigt. Mit dem Suchergebnis verbindet sich für den Nutzer jedenfalls dann keine inhaltliche Aussage, wenn darin nicht ganze Sätze der gefundenen Seite, sondern lediglich einzelne Worte als „Schnipsel“ (Snippets“) aufgeführt werden.